"Wir wollen nicht nur die Anzahl der Plätze steigern, sondern begreifen den bevorstehenden Rechtsanspruch auf Betreuung auch als Chance, qualitative Kriterien für die Tagespflege neu zu definieren", sagte Sozialdezernent Erwin Jordan von der Region Hannover. "Ich freue mich, dass es gelungen ist, in dieser Frage gemeinsam mit allen Beteiligten - von den Kommunen über das Jobcenter Region Hannover bis zu den Bildungsträgern wie den Volkshochschulen - überzeugende Lösungen entwickelt zu haben", so Jordan.
Seit dem 1. Januar 2009 stellt die Region Hannover die Erlaubnis zur Kindertagespflege nur noch dann aus, wenn die Bewerberinnen und Bewerber einen Qualifizierungskurs mit einem Umfang von 160 Stunden absolvieren oder eine pädagogische Berufsausbildung nachweisen können. Bereits praktizierende Tagespflegepersonen müssen sich nachqualifizieren. Bis April 2011 erstattet die Region Hannover 80 Prozent der Kursgebühren.
In den Kommunen wurden Familien- und Kinderservicebüros eingerichtet. Pädagogische Fachkräfte beraten und betreuen direkt vor Ort Tagespflegepersonen und Eltern, sie werben weitere Tagesmütter und -väter an und vermitteln freie Plätze an Kinder - wenn nötig, auch über die Grenzen der einzelnen Kommune hinaus.
Die fachliche Begleitung der Familien- und Kinderservicebüros in den Kommunen wird von der Koordinierungsstelle Kindertagespflege in der Regionsverwaltung wahrgenommen. Das Team bearbeitet die Anträge zur Erteilung der Erlaubnis der Kindertagespflege und hält Kontakt zu den Bildungsträgern, dem JobCenter Region Hannover, den fünf Jugendhilfestationen der Region Hannover, den sechs Kommunen mit eigenem Jugendamt sowie dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Mit Jahresbeginn haben alle Kommunen in der Region die Entgelte für Tagespflegepersonen von durchschnittlich rund 2,60 Euro pro betreutem Kind und Stunde auf rund 2,80 Euro erhöht. Da aber zum gleichen Zeitpunkt die Bezüge aus der Tagespflege steuerpflichtig wurden und das im Dezember 2008 in Kraft getretene Kinderförderungsgesetz vorsieht, auch den Förderbedarf der betreuten Kindern angemessen zu vergüten, wird zurzeit ein Vorschlag zur Erhöhung des Entgeltes erarbeitet.
In der Region Hannover besaßen zum 31. Dezember des vergangenen Jahres 446 Menschen eine Erlaubnis, als Tagespflegeperson tätig zu sein. Davon haben 188 (42 Prozent) eine Qualifikation per Berufsausbildung oder Fortbildungskurs. Zurzeit arbeiten 295 Menschen in der Tagespflege, Ziel ist, die Anzahl bis 2011 auf 529 vollständig qualifizierte Tagespflegepersonen zu erhöhen.
Die Projekte zum Ausbau der Kindertagespflege werden aus dem niedersächsischen Landesprogramm "Familien mit Zukunft" gefördert. Für das erste Projektjahr 2007/2008 hat das Land Niedersachsen rund 684.000 Euro zur Verfügung gestellt, im zweiten Projektjahr 2008/2009 rund 840.000 Euro. Die gleichen Summen werden von der Region Hannover und den 15 Kommunen gegenfinanziert. Die Förderung endet am 30. April 2011.
Hintergrund des derzeit massiven Ausbaus der Kinderbetreuung ist § 24 SGB VIII, nach dem ab 2013 jedes Kind unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte oder in Tagespflege hat. Laut Prognosen werden rund 35 Prozent der so genannten U3-Kinder tatsächlich ein Betreuungsangebot nutzen, davon wiederum rund jedes dritte Kind in Tagespflege.