Die Regionsversammlung hatte den Haushalt am 15. Dezember 2015 beschlossen. Das Gesamtbudget umfasst rund 1,6 Milliarden Euro und ist in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen. Der Höchstbetrag für die Aufnahme von Liquiditätskrediten in Höhe von 253 Millionen Euro liegt erstmals seit 2004 nicht mehr im genehmigungspflichtigen Bereich. Im Haushalt 2015 war der Höchstbetrag noch auf 299 Millionen Euro festgelegt worden. Die Kommunalaufsicht ermutigt die Region, diesen Weg fortzusetzen. Sie verweist allgemein auf „das Ziel der zeitnahen Reduzierung der Verschuldung - insbesondere der hohen Liquiditätskredite – sowie die Konsolidierung der kommunalen Haushalte voranzutreiben“. In diesen Zusammenhang mahnt die Kommunalaufsicht auch im Haushaltsvollzug einen sorgsamen und sparsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln an.
Intensiv hat sich die Kommunalaufsicht mit der Entscheidung der Regionsversammlung auseinander gesetzt, in Flüchtlingsunterkünfte zu investieren, und die Genehmigung für die notwendigen Kredite ohne Einschränkungen erteilt. Die Investitionen können durch geringere laufende Aufwendungen im Rahmen der Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz kompensiert werden.
„Wir haben in den vergangenen Jahren vor dem Hintergrund einer stabilen Finanzsituation konsequent unseren Weg mit den drei Säulen Entschuldung, Investitionen und Entlastung der Kommunen verfolgt“, sagt Regionspräsident Hauke Jagau. „Dass der Haushalt ohne Auflagen genehmigt wurde, ist ein gutes Signal und trägt der soliden Entwicklung Rechnung.“