Bundesweit übernehmen Krankenkassen Ausgaben für ärztlich verordnete Empfängnisverhütungsmittel nur bis zum Ende des 20. Lebensjahres, während die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche von den Kassen bezahlt werden. Im Regelsatz, den Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger monatlich erhalten, beträgt der Anteil für Gesundheitspflege derzeit 16,80 Euro monatlich. Das aber ist nicht ausreichend, um neben den Ausgaben für Therapien oder Arzneien auch Verhütungsmittel zu bezahlen.
Daher erstattet die Region Hannover seit 2004 Anspruchsberechtigten, die älter sind als 20 Jahre, ihre Ausgaben für ärztlich verordnete Empfängnisverhütungsmittel. Die Zahl der Anträge hat sich seitdem stetig nach oben entwickelt - so ist vom Jahr 2012 auf 2013 die Zahl der bewilligten Anträge von 322 auf 327 gestiegen, die Aufwendungen stiegen von rund 23.000 Euro auf rund 28.000 Euro.
Der Flyer wurde in Abstimmung mit den Schwangerschaftsberatungsstellen in der Region Hannover entwickelt und wird unter anderem an gynäkologische Arztpraxen, die Jobcenter, die Rathäuser der regionsangehörigen Städte und Gemeinden, die Schwangerschaftsberatungsstellen und das Gesundheitsamt der Region Hannover zur Auslage versandt. Außerdem stehen die Versionen in den unterschiedlichen Sprachen auf www.hannover.de (Suchwort: Verhütungsmittel) zum Download bereit. Auf der Internetseite hinterlegt ist außerdem ein Antrag auf Kostenübernahme. (http://www.hannover.de/...)
Antragsberechtigt sind Menschen über 20 Jahre, die in der Region Hannover wohnen und staatliche Sozialleistungen erhalten. Die Region Hannover übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel wie zum Beispiel Anti-Babypille, Spirale, Hormonimplantat, Dreimonatsspritze oder Sterilisation. Nicht übernommen werden die Kosten für Kondome, Cremes, Portiokappen oder Diaphragmen.