"Die Abfallentsorgung ist ein zentrales Element der öffentlichen Daseinsvorsorge. Hohe soziale Standards, Wirtschaftlichkeit, stabile Gebühren, eine hohe Recyclingquote und ein effektiver Umweltschutz können nur so gewährleistet werden. Zuverlässige Entsorgung leistet einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in der Region" sagte der Umweltdezernent und 1. Regionsrat, Prof. Dr. Axel Priebs. Die Pläne der Bundesregierung, die bisherige Überlassungspflicht für Abfälle aus Haushalten zugunsten der gewerblichen Sammlung privater Entsorgungsbetriebe aufzuweichen, hätten zwangsläufig zu höheren Gebühren geführt. Wenn werthaltige Stoffe aus den Abfällen privatisiert würden, während öffentlich-rechtliche Entsorgung nur noch für die teure Entsorgung des Restmülls zuständig sei, könnten Leistungen wie z.B. der Betrieb von Wertstoffhöfen oder die Abholung von Sperrabfällen nicht mehr finanziert werden. Laut Votum des Bundesrates sollen gewerbliche Sammlungen nur dann zugelassen werden, wenn es sich um ein "auf freiwilliger Basis beruhendes Angebot der unentgeltlichen Überlassung verwertbarer Abfälle aus privaten Haushaltungen ohne dauerhafte Strukturen handelt".
Die Geschäftsführerin des Abfallwirtschaftsbetriebes aha, Kornelia Hülter, sagte, die von der Bundesregierung formulierten Pläne würden an die Substanz des kommunalen Unternehmens gehen: "Dass die Ländervertreter den breiten Widerstand der Kommunen nun so deutlich aufgenommen haben, macht Mut für den weiteren Gesetzgebungsprozess. Es gibt verfassungs- und europarechtskonforme Alternativen zu den Plänen der Bundesregierung". Sofern die Mitglieder des Bundestages an einer Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge interessiert seien, könnten sie nun mit relativ geringem Aufwand entscheidende Korrekturen am Gesetz anbringen. aha werde sich weiterhin bei den Abgeordneten dafür stark machen, so Hülter.
Eine Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes war erforderlich geworden, weil die EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden muss. Bereits nach dem Vorliegen eines Referentenentwurfes hatten der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund die Räte der Städte und Gemeinden und die Kreistage zur Unterzeichnung einer Resolution zur Ablehnung der Pläne aufgerufen, die bundesweit breite Unterstützung fand. Auch die Regionsversammlung hatte die Resolution mit breiter Mehrheit beschlossen.