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Kulturförderung der Region Hannover im Jahr 2013: Anträge können bis Ende Oktober gestellt werden

Sondermittel stehen für Projekte zum Erhalt der Niederdeutschen Sprache bereit

(lifePR) (Hannover, )
Auch 2013 wird die Region Hannover wieder Mittel des Landes Niedersachsen und eigene Gelder für die Förderung kultureller Projekte bereitstellen. Die Frist zur Antragstellung endet am 31. Oktober 2012. Gefördert werden innovative Projekte von künstlerischer Qualität in den Sparten Freies professionelles Theater, Theater- und Tanzpädagogik, Museumsarbeit der nicht staatlichen Museen, Musik (insbesondere Klassik, Jazz, Neue Musik), Literatur, Soziokultur, Bildende Kunst und Außerschulische kulturelle Jugendbildung. Nähere Informationen zum Förderverfahren, insbesondere zu den Förderrichtlinien und -kriterien, sind im Internet unter www.kulturfoerderung-region-hannover.de zu finden. Termine für persönliche Beratungsgespräche können unter Tel. 0511 / 616-23720 vereinbart werden.

Zusätzlich zum regulären Förderverfahren vergibt die Region Hannover 2013 Sondermittel des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur für Projekte zur Förderung der Niederdeutschen Sprache. Hierfür stehen insgesamt ca. 56.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel werden ausschließlich als Projektmittel vergeben. Die Finanzierung investiver Maßnahmen oder eine institutionelle Förderung sind nicht möglich. Grundsätzlich können nur bis zu maximal 50 Prozent der Gesamtkosten des Projekts gefördert werden. Abweichend von den regulären Förderverfahren endet die Frist für die Antragstellung zu diesem Sonderförderprogramm erst am 15. Januar 2013.

Finanzielle Unterstützung erfahren vor allem solche Projekte, deren Ziel es ist, auf hohem künstlerischen Niveau die niederdeutsche Sprache als Regionalsprache zu erhalten. Dabei kann es sich beispielsweise um Lesungen, Schreibwerkstätten, Theaterinszenierungen, Songwettbewerbe oder ähnliche geeignete Projekte handeln. Reine Druckkostenzuschüsse sind nicht förderfähig. Als besonders förderungswürdig gelten außerschulische Projekte, die generationenübergreifend angelegt sind und auch jungen Menschen den Zugang zum Niederdeutschen ermöglichen.

Bei Antragstellung dürfen die Projekte noch nicht begonnen sein. Der Antragsteller muss seinen Sitz in der Region Hannover haben. Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine und freie Initiativen, die keine weitere finanzielle Unterstützung durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur erhalten. Von der Antragstellung ausgeschlossen sind Kommunen oder kommerziell tätige Einrichtungen.

Interessenten, die bereits geeignete Vorhaben für 2013 planen, können sich ebenfalls unter der Rufnummer 0511 / 616-23720 über die Förderbedingungen näher informieren oder Termine für persönliche Beratungsgespräche vereinbaren.

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