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Nachhaltiger Ausbau der Windenergienutzung in der Region Hannover

Neuaufstellung Regionales Raumordnungsprogramm

(lifePR) (Hannover, )
Mehr Windenergie in der Region Hannover - durch leistungsstärkere Anlagen, eine bessere Ausnutzung der planerisch schon festgelegten Vorrangstandorte und erweiterte Standorte. "Bei der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2015 streben wir eine deutliche Erhöhung der Windstrommenge an", kündigt Prof. Dr. Axel Priebs, Dezernent für Umwelt, Planung und Bauen der Region Hannover an. Der Entwurf des neuen RROP beinhaltet 31 Vorranggebiete mit einem Flächenumfang von rund 3.100 Hektar (entspricht 1,4 Prozent des Regionsgebiets). Die "Energiewende" stelle eine zentrale gesellschaftliche, politische und planerische Herausforderung dar. Die Windenergienutzung sei hierbei im Gebiet der Region Hannover der mit Abstand wichtigste Träger erneuerbarer Energien, so Priebs.

Im Zuge der Aufstellung des neuen Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) hat die Region die neue Standortkulisse für die Windkraftstandorte erarbeitet. "Da Windkraftanlagen gesetzlich privilegiert, das heißt im Außenbereich grundsätzlich zulässig sind, ist es sinnvoll, sie auf die am besten geeigneten Standorte zu konzentrieren", so Sonja Beuning vom Fachbereich Planung und Raumordnung. Die Region mache entsprechend von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch, wonach im RROP Vorranggebiete für Windenergienutzung festgelegt werden können und gleichzeitig an allen anderen Standorten im Außenbereich raumbedeutsame Anlagen ausgeschlossen werden: "Diese Konzentrationsflächenplanung wurde im Rahmen eines räumlichen Konzepts unter Beachtung der höchstrichterlichen Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts an die Planungsmethodik erarbeitet. Das bedeutet, dass auch die derzeitigen Vorrangstandorte nicht automatisch fortgeführt werden, sondern den verschärften fachlichen und rechtlichen Kriterien gerecht werden müssen", erläutert die Planerin.

Im derzeit rechtswirksamen RROP 2005 sind Windvorrangstandorte mit einem Flächenumfang von rd. 1.900 Hektar festgelegt, was 0,8 Prozent des Regionsgebiets entspricht. Der Verwaltungsentwurf für das neue RROP trägt der im "Zukunftsbild Region Hannover 2025" regionalpolitisch verankerte Zielsetzung Rechnung, den Anteil der Flächen für die Windenergie auf 1,2 Prozent auszubauen. Zurzeit sind zwischen Deister und Fuhrberger Feld 252 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 342 Megawatt (MW) in Betrieb, die rechnerisch über 153.000 Haushalte mit umweltfreundlichem Strom versorgen können.

"Die Standortplanung der Region Hannover ist vorausschauend auf die technisch weiterentwickelten Windenergieanlagen ausgerichtet, die schon heute bis zu 200 Meter Gesamthöhe aufweisen. Daher können insbesondere aufgrund zu geringer Siedlungsabstände zahlreiche Vorrangstandorte des RROP 2005 nicht beziehungsweise nicht vollständig erneut festgelegt werden. Die dort betriebenen Anlagen fallen unter den Bestandschutz, so lange sie betrieben werden. Bei Gesamtbetrachtung von diesen Bestandsflächen und den 31 künftigen Vorranggebieten Windenergienutzung ergibt sich eine Gesamtfläche von rd. 4.200 Hektar, was rund 1,8 Prozent des Regionsgebiets entspricht", erläutert Sonja Beuning.

Dezernent Axel Priebs erachtet dies als "Ausbau mit Augenmaß", der raum- und umweltverträglich sei: "Es ist gelungen, den Ausbau der Windenergie mit anderen wirtschaftlichen und sozialen Nutzungsansprüchen sowie ökologischen Funktionen koordiniert in Einklang zu bringen. Wir wollen mehr Windkraft in der Region, aber wir wollen auch die Akzeptanz für Windkraft nicht gefährden."

Die Regionsverwaltung setzt auf eine ausgewogene Strategie des "Repowerings" - den Austausch von Alt-Anlagen gegen leistungsstärkere Nachfolgemodelle - an bestehenden Standorten und der Festlegung von Neustandorten. Zwei Drittel der 31 Windvorranggebiete sind bereits etablierte Windvorrangstandorte einschließlich deren räumlicher Erweiterung oder Verschiebung; ein Drittel ist neu. Um das "Repowering" von Altstandorten zu ermöglichen, wird der Abstand zum Siedlungsbereich auf 800 Meter und zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich auf 600 Meter erhöht. Weitere wesentliche Planungskriterien sind eine verstärkte Bündelung der Windvorranggebiete an Infrastrukturtrassen durch Wegfall "starrer Abstandskipphöhen" sowie der Ausschluss von Waldflächen und Landschaftsschutzgebieten für die Windenergie. Flugnavigationsanlagen müssen in den Genehmigungsverfahren der Anlagen berücksichtigt werden.

Nach Freigabe des RROP-Verwaltungsentwurfs für das RROP 2015 durch die Regionsgremien wird das Beteiligungsverfahren unter Einbeziehung der Öffentlichkeit eingeleitet werden. Bürgerinnen und Bürger können Stellungnahmen zum RROP-Entwurf abgeben. Darüber hinaus wird die Regionsverwaltung Informationsveranstaltungen durchführen. Informationen über den jeweils aktuellen Sachstand zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms sind im Internet unter www.regionalplanung-hannover.de zu finden.

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