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Positiver Trend hält an

Dritte Welle von Alkohol-Testkäufen in der Region Hannover gestartet

(lifePR) (Hannover, )
Seit Anfang November läuft die dritte Welle von Alkohol-Testkäufen in der Region Hannover. In Neustadt am Rübenberge, Ronnenberg, Hemmingen, Garbsen, Gehrden und Wennigsen waren jugendliche Testkäuferinnen in Begleitung von Polizei und gesetzlichen Jugendschützern unterwegs, um alkoholische Getränke zu erwerben. Das Ergebnis: In der Mehrheit haben die Supermärkte, Kioske und Tankstellen den Verkauf von Wodka, Kräuterschnaps oder Rum-Mischgetränke an die Minderjährigen verweigert.

"Schon bei der zweiten Testkaufwelle im Juli hat sich abgezeichnet, dass der Einzelhandel den Jugendschutz spürbar ernster nimmt als noch zu Beginn der Testkäufe", sagte Dr. Georg Martensen, Dezernent für Sicherheit, Wirtschaft und Verkehr der Region Hannover. "Erfreulicherweise hält dieser Trend offenbar an, was wir auch auf unsere konsequenten Testkäufe zurückführen." Trotz des erreichten Erfolgs sei jede verkaufte Flasche von hochprozentigem Alkohol an Minderjährige eine zuviel - daher halte die Region Hannover nach wie vor daran fest, den Verstoß gegen den Jugendschutz an der Kasse mit einem Bußgeld zu ahnden, so Dr. Martensen.

Die dritte Welle der Alkohol-Testkäufe der Region Hannover startete am 12.11. in Neustadt am Rübenberge. Eine 15-Jährige und eine 16-Jährige haben in Neustadt und in Neustadt-Bordenau in insgesamt acht Supermärkten, drei Kiosken und fünf Tankstellen versucht, alkoholische Getränke zu kaufen. Von den 16 Testkäufen waren sechs erfolgreich, zehn Mal wurde der Verkauf verweigert. Im Vergleich zu den ersten beiden Testkaufphasen verbesserte sich die Quote von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz in Neustadt von 62 Prozent und 42 Prozent auf nun 38 Prozent.

Auch die Testkäufe in Garbsen vom 25.11. bestätigen den Trend: Eine 16-jährige Polizeischülerin und eine 15-jährige Schülerin haben insgesamt 28 Geschäfte aufgesucht, davon 16 Supermärkte, sechs Kioske und sechs Tankstellen. Zehn Mal haben die Testkäuferinnen alkoholische Getränke erhalten, davon jeweils vier Mal in Supermärkten und Tankstellen und zwei Mal an Kiosken. Die Quote von Verstößen beträgt damit rund 36 Prozent - eine deutliche Verbesserung gegenüber den ersten Testkäufen mit 53 Prozent und dem zweiten Durchlauf mit 67 Prozent.

In Ronnenberg ist die positive Entwicklung besonders erfreulich: Hatte bei den ersten Testkäufen im Februar dieses Jahres noch jede Verkaufsstelle Alkohol an die minderjährige Testkäuferin abgegeben, waren es im zweiten Durchlauf noch 30 Prozent. Bei den jüngsten Testkäufen am 16.11. hat nur ein Supermarkt von insgesamt zehn aufgesuchten Geschäften branntweinhaltige Getränke an die 17-jährige Fachoberschülerin der Polizei verkauft.

Ebenfalls nur eins von zehn Geschäften ist am vergangenen Freitag (27.11.) bei den Jugendschutz-Kontrollen in Gehrden durchgefallen. Von den fünf Supermärkten, drei Tankstellen, einem Kiosk und einem Getränkemarkt hat eine Tankstelle Wodka an die 17-jährige Testkäuferin verkauft - trotz Vorlage des Personalausweises. In Gehrden verbesserte sich die Quote der Verstöße damit kontinuierlich: von 33 Prozent im ersten Durchlauf auf 22 Prozent in der zweiten Welle auf nun zehn Prozent.

Auch im Bereich Wennigsen wurde am Freitag (27.11.) getestet: Von neun versuchten Käufen in sechs Supermärkten, zwei Getränkemärkten und einer Tankstelle erhielt die Minderjährige in zwei Supermärkten und einem Getränkemarkt Wodka oder hochprozentige Mischgetränke. Sechs Mal hielten die Kassiererinnen und Kassierer dagegen den Jugendschutz ein. Damit erreichten auch die Geschäfte in Wennigsen den bisher besten Wert: Während im Februar jedes zweite Geschäft gegen den Jugendschutz verstieß, kletterte die Quote der Verstöße im Sommer auf 67 Prozent. Nun liegt sie bei 33 Prozent.

Nur in Hemmingen ist ein Rückschritt zu verzeichnen. In fünf Supermärkten und zwei Tankstellen stand am 16.11. eine 17-jährige Fachoberschülerin der Polizei mit einem hochprozentigen alkoholischen Getränk an der Kasse. Bloß in zwei Supermärkten wurde der Verkauf verweigert. Die Quote der Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz beträgt damit 71 Prozent. Zum Vergleich: im März lag der Wert bei 56 Prozent, im Juli bei 14 Prozent.

"Nach der ersten Phase der Testkäufe und der Nachkontrolle in der zweiten Phase können wir nun feststellen, dass die Verkäufe von Alkohol an Jugendliche leicht rückläufig sind", sagte Bernd Kmiec-Schulz vom Polizeikommissariat Ronnenberg. Der Kriminaloberkommissar, der die Testkäufe von Anfang an in seinem Dienstbereich begleitet hat, kündigte an, auch im Jahr 2010 mit der Region Hannover die Kontrollen im Sinne des Jugendschutzes intensiv weiter zu führen.

Auch Bettina von Domarus vom gesetzlichen Jugendschutz der Region Hannover sagte dem Alkoholverkauf an Minderjährige weiter den Kampf an: "Die steigende Akzeptanz der Testkäufe und die sinkende Anzahl von Verstößen stimmen uns zwar optimistisch, aber Resultate wie in Hemmingen zeigen uns, dass wir mit den Testkäufen weiter machen müssen."

Zusammen mit der örtlichen Polizei kontrolliert die Region Hannover die Einhaltung des Jugendschutzes in den Kommunen, in denen die Region die Jugendamtsaufgaben wahrnimmt. Von den 15 Kommunen wurden nun in sechs Kommunen zum dritten Mal Testkäufe durchgeführt. In den kommenden Wochen werden Geschäfte in Barsinghausen, Burgwedel, Isernhagen, Pattensen, Seelze, Sehnde, Uetze, Wedemark und Wunstorf getestet.

Am vergangenen Mittwoch (25.11.) hatte das Amtsgericht Hannover geurteilt, dass das Verfahren der Testkäufe grundsätzlich zulässig sei. Ein Verkäufer hatte gegen einen Bußgeldbescheid der Region infolge eines Testkaufs Einspruch eingelegt. Das Gericht folgte jedoch nicht der Argumentation der Verteidigung, dass Testkäufe von Jugendlichen gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen und der in diesem Zusammenhang erworbene Alkohol daher kein Beweismittel sei. Vielmehr betonte der Richter, dass in vielen andere Bereichen des öffentlichen Lebens auch mit Kontrollen überprüft werde, ob gesetzliche Regelungen eingehalten werden (Az. 265 OWi 7751 Js 80821/09 (395/09)). Die rechtliche Grundlage für Alkohol-Testkäufe ist eine Richtlinie des niedersächsischen Innenministeriums.
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