In den ersten zehn Jahren sichert die Region Hannover die Finanzierung: Als zuständige Kostenträgerin zahlt sie in den 20 Umlandkommunen die Miete für die Unterbringung von Menschen in diesen Gebäuden. Im Gegenzug muss die jeweilige Kommune eine Mindestbelegung zusichern. Diese Regelung gilt nicht für das Gebiet der Landeshauptstadt, die die Unterbringung von Asylsuchenden sowie deren Finanzierung in eigener Zuständigkeit regelt. Für die folgenden 20 Jahre greift das regionale Wohnraumförderprogramm, das die Region im vergangenen Jahr aus der Taufe gehoben hat. Die Gebäude werden sozialer Mietwohnraum mit Belegungsrecht für die jeweilige Kommune. Die Region Hannover trägt dafür bis zu 22 Prozent der Gesamtbaukosten bzw. maximal 572 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Voraussetzung sind ein entsprechender Förderbescheid oder eine Fördervereinbarung zwischen der Region Hannover und dem Investor. Unterschied zum eigentlichen Wohnraumförderprogramm: Kommune oder Investor müssen nicht extra nachweisen, dass es für den jeweiligen Standort einen Bedarf für neu zu schaffenden Wohnraum gibt. Für diese zweite Nutzungsphase - deren Beginn je nach Bedarf zwischen dem 7. und dem 13. Nutzungsjahr beginnen kann - kann auch für Wohngebäude in der Landeshauptstadt Hannover eine Förderung beantragt werden, sofern sie Flüchtlingsunterkünfte, die während dieser Nutzungsphase von der Landeshauptstadt Hannover finanziert werden, in regulären nachhaltigen Wohnraum umwandelt.
"Die Kommunen, denen wir dieses Konzept vorgestellt haben, haben positiv reagiert", berichtet Sozialdezernent Jordan. "Wir rechnen damit, nachhaltig zur Entspannung bei der Unterbringung von Flüchtlingen beizutragen. Die Unterbringung auf diese Weise ist wesentlich günstiger als wenn teure Container und Modulbauten angemietet werden und die Region dafür die Kosten trägt." Jordan ist es ein besonderes Anliegen, dauerhafte Lösungen zu entwickeln. "Statt viel Geld für Container- und Modulbauten mit fragwürdigen städtebaulichen Ergebnissen auszugeben, investieren wir in langfristig nutzbare Wohngebäude. Das ist wesentlich nachhaltiger!"
Neben dem Beschluss zum Wohnraum für Flüchtlinge stellte die Regionsversammlung am Dienstag auch die Weichen, um die 20 Städte und Gemeinden, in denen die Region Ausländerbehörde und Trägerin der Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist, bei der Flüchtlingssozialarbeit stärker zu unterstützen. Im Rahmen des Haushalts für 2015 hatte die Regionsversammlung bereits beschlossen, 540.000 Euro für die Begleitung und Betreuung von Flüchtlingen bereit zu stellen. Demnach bekommt jede Stadt oder Gemeinde einen Sockelbetrag von 13.500 Euro, der Rest wird proportional zur Einwohnerzahl verteilt. Jetzt stockt die Region nochmals auf: Die Regionsversammlung hat für 2015 einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 800.000 Euro zugestimmt. Der Gesamtbetrag beträgt somit 1,34 Millionen Euro. Die nun zusätzlich bereit gestellten Mittel sollen ebenfalls abhängig von den Einwohnerzahlen an die 20 Städte und Gemeinden verteilt werden.
"Die große Zahl an Flüchtlingen, die aktuell nach Deutschland einreist, stellt die Städte und Gemeinden vor enorme Herausforderungen", sagt Regionspräsident Hauke Jagau. "Wir wollen die Kommunen mit dieser Aufgabe nicht alleine lassen. Wir wissen, wie wichtig es auch für das soziale Gefüge einer Stadt oder Gemeinde ist, Flüchtlinge zu integrieren und ihnen den Weg für das Leben in Deutschland zu ebnen."