Der genehmigte Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte Nutzung in den Grundzügen dar, schafft aber kein Baurecht. Deshalb können allein auf dieser Grundlage noch keine Bauvorhaben genehmigt werden. Die Ausweisung "Wissenschaft und Forschung" im Flächennutzungsplan ist aber Rahmen und Voraussetzung für einen Bebauungsplan, der diese Vorgabe weiter detailliert und verbindliche Festsetzungen darüber trifft, welche der Wissenschaft und Forschung dienenden Vorhaben hier genau zulässig sein sollen.
Der genehmigte Flächennutzungsplan enthält keine Festlegungen, die nur durch das Vorhaben Boehringer umgesetzt werden können. Vielmehr wird der Rahmen geschaffen für eine Vielzahl öffentlicher und privater Einrichtungen, die Wissenschaft und Forschung dienen. Deshalb waren in diesem Genehmigungsverfahren die Einzelheiten des Impfstoffzentrums nicht zu prüfen.
Der Bebauungsplan muss dann in besonderer Weise die sich aus der nachbarlichen Lage ergebenden unterschiedlichen Belange, insbesondere die Anforderungen an Immissionsschutz und nachbarschaftliche Rücksichtnahme, in verbindliches Baurecht umsetzen.