Die Dezernentin weist darauf hin, dass die Verwaltung lediglich nach dem geltenden Erlass entschieden hat. Demnach dürfen nur Personen zur Prüfung zugelassen werden, die einen ausreichenden Identitätsnachweis vorlegen können. Dies war bei der Klägerin nicht der Fall.
Region Hannover akzeptiert Urteil des Verwaltungsgerichts
Führerscheinstelle der Region Hannover
Die Dezernentin weist darauf hin, dass die Verwaltung lediglich nach dem geltenden Erlass entschieden hat. Demnach dürfen nur Personen zur Prüfung zugelassen werden, die einen ausreichenden Identitätsnachweis vorlegen können. Dies war bei der Klägerin nicht der Fall.