"Ein hohes Maß an Sicherheit in der Schülerbeförderung ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit", sagte der Sozial- und Schuldezernent der Region Hannover, Erwin Jordan. Bisher aber habe ein bindender Standard gefehlt, der es erlaube, nicht nur die preiswertesten, sondern auch die qualitativ anspruchsvollsten Unternehmen mit der Schülerbeförderung zu beauftragen. "Die Zertifizierung nach DIN-Norm stärkt einerseits das Vertrauen der Eltern in die Fahrdienste, andererseits wird erstmals auch eine qualitative Vergleichbarkeit der Angebote der Unternehmen geschaffen", so Jordan.
Im Gegensatz zum Öffentlichen Personennahverkehr sind für den so genannten Freistellungsverkehr keine Qualitätsstandards an die Unternehmen festgelegt. Zwar hat die Region Hannover schon in der Vergangenheit die Auftragsvergabe mit besonderen Sicherheitsbedingungen an die Unternehmen verknüpft - zum Beispiel, dass die Fahrerinnen und Fahrer einen Personenbeförderungsschein besitzen müssen, dass sie sensibel sind für die speziellen Beeinträchtigungen der beförderten Schülerinnen und Schüler, dass die eingesetzten Fahrzeuge nicht älter als sechs Jahre, Kraftomnibusse nicht älter als zwölf Jahre sind. Ob die Unternehmen die Vorgaben auch einhalten, wurde stichprobenartig kontrolliert.
Für die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 müssen die Unternehmen nun ein betriebsinternes Qualitätsmanagementsystem aufbauen, das durch standardisierte Prozesse sicherstellt, dass die rechtlichen und die vertraglichen Anforderungen erfüllt werden. Die Liste der einzuhaltenden Kriterien reicht von der richtigen Beschilderung des Schulbusses über gute Deutschkenntnisse der Fahrerinnen und Fahrer bis hin zum pünktlichen Abholen der Schülerinnen und Schüler. Diese Prozesse werden zusätzlich alle sechs bis zwölf Monate von einem externen Gutachter überprüft, um eventuelle Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben. Nach drei Jahren muss das Zertifikat neu erworben werden.
"Wir wollen mit Beförderungsunternehmen zusammen arbeiten, die selbst den Ehrgeiz haben, sich immer wieder zu hinterfragen, ob sie den hohen Sicherheitsanforderungen entsprechen", sagte Jordan. Rund ein Jahr dauert das Verfahren, bis innerbetriebliche Strukturen für ein Qualitätsmanagementsystem aufgebaut sind. Die Kosten tragen die Beförderungsunternehmen. Die Region Hannover gibt auf Wunsch Auskunft über Förderstellen. Eine Vorinformation zur Ausschreibung 2012 erhalten Beförderungsunternehmen auf dem Portal der Europäischen Gemeinschaften über amtliche Veröffentlichungen, Tag der Absendung: 09.03.2010. Weitere Informationen unter Telefon 0511/616-22261.
Stichwort: Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr
Die Schülerbeförderung erfolgt in der Region Hannover grundsätzlich mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Im Freistellungsverkehr werden Schülerinnen und Schüler befördert, die vorübergehend oder dauerhaft von einer Behinderung beeinträchtigt sind, deren fußläufiger Schulweg von der Wohnung zur nächsten Haltestelle des ÖPNV und von der Haltestelle des ÖPNV zur Schule mehr als zwei Kilometer beträgt, deren Weg zur Schule mit Nahverkehrsmitteln länger dauert als zumutbar ist oder wenn die Benutzung des ÖPNV besonders gefährlich ist - etwa wegen des Wegs zur Haltestelle.
Im Schuljahr 2009/2010 werden im Freistellungsverkehr 3.000 Schülerinnen und Schüler an 150 Schulen in der Region Hannover befördert, davon befinden sich 37 in der Landeshauptstadt. Die Beförderungsleistung mit einem Gesamtvolumen von 5,9 Millionen Euro ist in 109 Lose aufgeteilt. Die entsprechenden Beförderungsverträge werden für die Dauer von zwei Jahren mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr abgeschlossen. Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten finden jährlich europaweite Ausschreibungen statt. Den Zuschlag erhält jeweils das Unternehmen, das nach dem Wettbewerbsrecht das preiswerteste Angebot vorlegt.