"Mit dieser Regelung haben wir einen guten Weg gefunden, wie wir geltendes EU-Recht bürgernah umsetzen können", sagte Dr. Petra Spieler, Leiterin des Fachdienstes Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover. Der neue Service kommt den Jägern und rund 20 Betrieben zugute, die in der Region Hannover noch selbst schlachten. Sobald feststeht, wie häufig die Kurierfahrten durch ein hannoversches Unternehmen in Anspruch genommen werden, wird die Analysegebühr für die transportierten Proben neu kalkuliert.
Die Europäische Union schreibt vor, dass ab diesem Jahr nur noch akkreditierte Labore zum Verzehr vorgesehenes Fleisch auf Trichinen untersuchen dürfen. Die Kosten für die Zulassung belaufen sich auf 5.000 Euro pro Labor, alle zwei Jahre muss die Akkreditierung erneuert werden. Mit dem Ziel, die Gebühr einer Analyse von derzeit 2,50 Euro pro Probe stabil zu halten, hat die Region Hannover ein zentrales Labor für die Aufgabe akkreditiert. Bis Mitte Dezember 2009 konnten die Untersuchungen noch bei zehn amtlich beauftragten Tierärzten in der Region durchgeführt werden.
Nach wir vor gilt, dass nur amtliche Tierärzte die Trichinenproben von geschlachteten Hausschweinen oder Pferden entnehmen dürfen. Bei erlegten Wildschweinen können Jagdausübungsberechtigte die Proben entnehmen, wenn sie entsprechende Genehmigungen für ihr Revier besitzen. Dabei müssen sie Vorgaben zur Kennzeichnung des Tierkörpers mit einer so genannten Wildursprungsmarke einhalten und einen Wildursprungsschein ausfüllen, der zusammen mit der Probe abgegeben wird. Die entnommene Menge muss mindestens zehn Gramm betragen, damit im Bedarfsfall eine Nachuntersuchung ohne erneute Probenahme möglich ist.
Dauert es einem Jäger zu lange, bis der Kurier montags die Tierärzte ansteuert, können die Proben bei der zentralen Annahmestelle in der Hildesheimer Straße 20 in Hannover abgegeben werden. Auch der Versand per Post an den Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen ist möglich, wenn die Begleitscheine ausreichend beschriftet und die Proben auslaufsicher verpackt sind - zum Beispiel in einem gut verschlossenen Gefrierbeutel.
Der Befund über das Ergebnis der Untersuchung wird in der Regel einen Tag nach Abgabe der Probe schriftlich mitgeteilt. Bis dahin kann das Fleisch - sofern die Zuordnung zur eingereichten Probe gewährleistet ist - bereits zerlegt werden, jedoch nur in maximal sechs Teile. Verkauft, verschenkt oder verzehrt werden darf das Fleisch erst dann, wenn das schriftliche Trichinenergebnis vorliegt.
An diesen Stellen können ab Montag, 15. März 2010, Proben zur Trichinenuntersuchung nach vorheriger telefonischer Absprache abgegeben werden:
Kerstin Schulz, Bokeloher Straße 1, in Wunstorf/Mesmerode, Telefon: 05031/3344;
Dr. Hanno Janssen, Heinrich-Göbel-Straße1, in Wennigsen, Telefon: 05103/8615;
Heinrich Bielmann, Im Dorfe 12, in Burgdorf/Schillerslage, Telefon: 05136/5711.
Dr. Heinrich Wittmund, Höltystraße 36, in Neustadt/Mariensee, Telefon: 05034/87041, nimmt die Proben in seinen werktäglichen Sprechstunden von 8.30 Uhr bis 11 Uhr und von 16.30 Uhr bis 18 Uhr an.
Die zentrale Annahmestelle im Haus der Region, Raum 39, Hildesheimer Straße 20, in Hannover ist montags, dienstags und freitags von 9 Uhr 12 Uhr geöffnet.