"Beide Seiten sind, was die Vergangenheit angeht, jeweils weit auf den anderen zugegangen. Ein echter Kompromiss also", so Erwin Jordan, Dezernent für Soziale Infrastruktur der Region Hannover. "Mit den Regelungen für die Zukunft, Standards für die Jugendhilfeleistungen zur Abwicklungsgrundlage zu machen, setzen wir auch fachlich positive Zeichen."
"Wir begrüßen sehr, dass es mit der Region Hannover gelungen ist, einen neuen Weg für den Jugendhilfelastenausgleich zu vereinbaren und hoffen, damit auch einen Beitrag für ein konstruktives Miteinander geleistet zu haben", ergänzte Sozialdezernent Thomas Walter für die Landeshauptstadt Hannover.
Laut Regionsgesetz erstattet die Region Hannover regionsangehörigen Kommunen, die selbst die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahrnehmen, bis zu 80 Prozent der pauschalierten Kosten für Personal- und Sachausgaben. Dazu bildet die Region bisher einen Durchschnittswert der Fallkosten zuzüglich einer Pauschale für Verwaltung und Arbeitsplatzkosten aller regionsangehörigen Kommunen mit eigenem Jugendamt und berechnet auf dieser Basis den Anteil von vier Fünftel für den Kostenausgleich. Die Landeshauptstadt Hannover hat die Rechtmäßigkeit dieser Berechnung bestritten und erwartet einen Kostenausgleich, der 80 Prozent der Ist-Kosten für erstattungsfähige Leistungen, einschließlich pauschalierter Verwaltungskosten, entspricht.
In einer gemeinsamen Absichtserklärung, die die beiden Fachverwaltungen erarbeitet haben, wird nunmehr festgelegt, dass die Region Hannover die Hälfte der von der Landeshauptstadt Hannover für die Jahre 2009 bis 2013 geforderten Mehrzahlungen leistet - insgesamt rund 19,4 Millionen Euro. Gleichzeitig erklären Region und Landeshauptstadt, dass anhängige Rechtsverfahren in Bezug auf den Ausgleich der Jugendhilfekosten zurückliegender Jahre vor dem Oberverwaltungsgericht Niedersachsen und dem Verwaltungsgericht Hannover beigelegt werden.
Für die erstattungsfähigen Leistungen der Jugendhilfe will die Region nun zusammen mit allen Jugendhilfeträgern gemeinsame qualitative Standards entwickeln. Dieses einheitlichen Standards bilden künftig anstelle der durchschnittlichen Fallkosten die Grundlage für die Berechnung des Kostenausgleichs. Die Mittlung der Kosten hatte dazu geführt, dass in manchen Fällen mehr, in anderen weniger als 80 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen erstattet wurden. Bis Ende 2017 sollen die Standards vorliegen.
Die Region Hannover ist als Jugendhilfeträgerin zuständig für 16 der 21 regionsangehörigen Städte und Gemeinden. Dazu gehören: Barsinghausen, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Uetze, Wedemark, Wennigsen und Wunstorf. Die Städte Hannover, Burgdorf, Laatzen, Langenhagen und Lehrte übernehmen dagegen selbst die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe. In den einschlägigen Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ist unter § 160 Absatz 4 festgelegt, dass die Region Hannover dafür vier Fünftel der Kosten der anrechenbaren Aufgaben erstattet.
Die Ausgleichszahlungen werden im Zuge des jährlichen Jugendhilfekostenausgleichs berechnet und von den politischen Gremien beschlossen. Zuletzt wurden im Sommer 2014 die Ausgleichszahlungen für das Jahr 2012 vorgelegt. Folgende Summen wurden erstattet: für die Stadt Burgdorf 2,4 Millionen Euro, für die Landeshauptstadt Hannover 60,1 Millionen Euro, für die Stadt Laatzen 2,8 Millionen Euro, für die Stadt Langenhagen 6,3 Millionen Euro, für die Stadt Lehrte 3,4 Millionen Euro und für die Stadt Springe (bis zum Jahr 2013 eigenständige Jugendhilfeträgerin) 2,4 Millionen Euro.