Nach der Verfügung dürfen Geflügelhaltungen rund um das Steinhuder Meer, in der Leinemasch südlich von Wilkenburg, am Altwarmbüchener See und einem Gebiet an der Leine südlich von Neustadt am Rübenberge ihre Tiere nicht mehr im Freien halten, sondern nur noch im Stall oder unter einer sogenannten Schutzvorrichtung. Dabei muss die Haltung nach oben durch eine dichte Abdeckung und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein.
Vom Aufstallungsgebot berührt sind 39 Betriebe und Geflügelhaltungen in Neustadt-Mardorf, Wunstorf-Steinhude sowie in Wunstorf-Großenheidorn. In den anderen Risikogebieten, für die die Stallpflicht gilt, sind derzeit keine Geflügelhaltungen registriert. Falls in diesen Gebieten jedoch zum Beispiel Weidegänse gehalten werden oder ein Hühnermobil aufgestellt wird, müssen diese Tiere entfernt werden. Die Verfügung gilt für alle Geflügelarten, wie Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.
In die Stallpflicht mit einbezogen wurden Gebiete, die von durchziehenden Vögeln bevorzugt als Rastplätze genutzt werden. Das Aufstallungsgebot gilt nach Veröffentlichung bis auf Widerruf. Sollte es die Seuchenlage erfordern, kann die Stallpflicht auch ausgedehnt werden.
"Die Gefahr, dass Wildvögel den H5N8-Erreger auch in die Region Hannover tragen können, nehmen wir ernst", sagt Dr. Petra Spieler, Leiterin des Fachdienstes Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover. "Um im Krisenfall ohne Zeitverzug handeln zu können, müssen wir alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter kennen. Wer sich bislang noch nicht bei uns gemeldet hat, muss das jetzt dringend nachholen." Die Meldung kann unter Telefon: (0511) 616-22824 erfolgen.
Die Region Hannover ist als Veterinärbehörde zuständig für 20 Städte und Gemeinden im Regionsgebiet außerhalb der Landeshauptstadt.