"Es kann passieren, dass das Einkommen unerwartet wegbricht und nicht mehr ausreicht, die laufenden Verpflichtungen zu decken", sagte Sozialdezernent Erwin Jordan von der Region Hannover. "Damit das nicht zur persönlichen Katastrophe wird, stehen in der Region Expertinnen und Experten zur Verfügung, die möglichst frühzeitig Wege aus der Krise aufzeigen können. Mit unseren neuen Vereinbarungen wollen wir einerseits die erfolgreiche Arbeit der Schuldnerberatungsstellen auch für die nächsten Jahre auf feste Füße stellen, andererseits aber auch die Grundlage dafür schaffen, dass die Trägerinnen und Träger dezentral qualitativ hochwertige Beratungen anbieten können."
In den neuen Vereinbarungen ist vorgesehen, dass ab dem kommenden Jahr die institutionelle Förderung der Schuldnerberatungsstellen jährlich um zwei Prozent steigt - von knapp 420.000 Euro in diesem Jahr auf rund 428.000 in 2014 und 437.000 Euro in 2015. Außerdem werden bestimmte Qualitätskriterien für die Beratung festgeschrieben: So sollen Schuldnerinnen und Schuldner spätestens vier Wochen nach der Anmeldung einen Gesprächstermin erhalten, außerdem darf nur eine speziell qualifizierte Fachkraft beraten. Die Laufzeit der Vereinbarungen beträgt drei Jahre. Nach dem Sozialausschuss entscheidet abschließend die Regionsversammlung am 1. Oktober über den Vorschlag der Verwaltung.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 4.227 Menschen in einer der 16 Anlaufstellen im Regionsgebiet beraten - 2.715 davon aufgrund ihres Bezugs von Leistungen des Jobcenters oder des Sozialamts. Gegenüber 2010 (4.035 Personen) und 2011 (3.992 Personen) ist damit die Beratungszahl leicht gestiegen ebenso wie Quote überschuldeter Menschen über 18 Jahren, die laut dem oben zitierten Schuldneratlas 2011 bei 11,4 Prozent und 2010 bei 11,2 Prozent lag. Zum Vergleich: Niedersachsenweit lag diese Quote bei 10,4 Prozent in 2012, 10,1 Prozent in 2011 und 10,2 Prozent in 2010.
Fast die Hälfte der Ratsuchenden (48,7 Prozent) war im vergangenen Jahr zum Zeitpunkt des Beratungsgesprächs ohne Arbeit. Arbeitslosigkeit bleibt - wie in den Jahren zuvor - auch der am häufigsten genannte Grund, der zur Verschuldung geführt hat: Jeder vierte sucht deshalb eine Beratungsstelle auf. Weitere Gründe für Verschuldungen: Krankheit oder Sucht (genannt von 17,1 Prozent der beratenen Personen), unwirtschaftliche Haushaltsführung (16 Prozent), Tod des Partners, Trennung oder Scheidung (14,9 Prozent), gescheiterte Selbstständigkeit (11,1 Prozent).
Der Großteil der verschuldeten Menschen ist allein stehend: Fast die Hälfte der Beratenen hat im vergangenen Jahr allein gelebt (42,4 Prozent), rund ein Drittel in einer Ehe oder einer Lebensgemeinschaft (32,9 Prozent). Deutlich gestiegen ist der Anteil der Alleinerziehenden: von 10,8 Prozent in 2010 über 11,7 Prozent im Jahr 2011 auf 16,3 Prozent im vergangenen Jahr.
Die Gesamtausgaben der Region Hannover für Schuldnerberatung betrugen im vergangenen Jahr rund 883.000 Euro. Davon entfallen knapp 463.000 Euro auf die von der Region finanzierte Beratung für Menschen, die SGB-II-("Hartz IV")- oder Sozialhilfeleistungen beziehen. Mit rund 420.000 Euro fördert die Region ein flächendeckendes Netz an Beratungsstellen. Sieben freie und kommunale Träger bieten im Rahmen der institutionellen Förderung Beratungsleistungen vor Ort an: die Arbeiterwohlfahrt Region Hannover, der Caritasverband Hannover, der Diakonieverband Hannover-Land, die Stadt Garbsen, die Landeshauptstadt Hannover, die Zentrale Beratungsstelle des Diakonischen Werks und die STEP gGmbH.