Derzeit hat die Region Hannover noch nicht die sogenannte Notzeit ausgerufen. Diese wird auf Empfehlung des Kreisjägermeisters verordnet, der Schnee- und Futterverhältnisse sowie die Wetterentwicklung kontinuierlich beobachtet. Ist die Notzeit angeordnet, so sind Revierinhaber verpflichtet, das Wild zu füttern, zudem gilt ein Jagdverbot für die betroffenen Gebiete.
Vom 1. Januar bis 30. April darf auch außerhalb der Notzeit Wild mit artgerechtem Futter gefüttert werden. Wird Schalenwild gefüttert, darf es in dieser Zeit nicht gejagt werden. Dies gilt nicht für Schwarzwild.