Neben dieser Flüchtlingsunterkunft wolle die Region zudem prüfen, ob es für das Land eine Notunterkunft gleicher Größenordnung einrichten könne, um die überfüllten Erstaufnahmeeinrichtungen zu entlasten. Das Land Niedersachsen hatte den Landkreisen und der Region Hannover angekündigt, im Zuge der Amtshilfe die Gebietskörperschaften aufzufordern, Notunterkünfte bereit zu stellen und zu betreiben.
Region und Kommunen einigten sich zudem im Kreis der Hauptverwaltungsbeamten darauf, dass Notunterkünfte des Landes mit einem Schlüssel von 50 Prozent auf die Unterbringungsquote der Kommunen angerechnet werden, um die Lasten gerecht zu verteilen. Diese Regelung soll zunächst bis Ende des Jahres gelten.