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Region schlägt Löschung aus dem Landschaftsschutzgebiet vor

Debatte um Reitsportgelände in Isernhagen

(lifePR) (Isernhagen/Hannover, )
Die Regionsverwaltung wird dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz in der Sitzung am 5. Juli 2012 vorschlagen, die Fläche in Isernhagen, die vom Reit- und Fahrverein Isernhagen e.V. genutzt wird, aus dem Landschaftsschutzgebiet "Wietzetal" zu löschen. Das hat der Umweltdezernent der Region Hannover, Prof. Dr. Axel Priebs, jetzt mitgeteilt. Er schlägt damit vor, einem dringenden Wunsch der Gemeinde Isernhagen zu folgen. Auf dem Gelände waren widerrechtlich Reitplätze und eine Pferdeführanlage errichtet worden. Der Region lag ein Antrag auf Teillöschung vor. Diese wäre erforderlich, damit die Gemeinde ein Bauleitplanverfahren durchführen und damit die Voraussetzung für eine nachträgliche Legalisierung der Anlagen schaffen kann.

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 10. Januar 2012 war der Wunsch der Gemeinde Isernhagen auf Rücknahme von ca. 4,9 ha Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet erstmals vorgestellt worden. Die Regionsverwaltung hatte danach im mündlichen Vortrag empfohlen, den Antrag aus naturschutzfachlichen Gründen abzulehnen. Dabei wurde auch auf die Präzedenzwirkung dieses Falles hingewiesen. Die Gemeinde Isernhagen hatte dagegen darauf verwiesen, dass die Anlagen unter anderem erforderlich sei für die jährliche Ausrichtung des Reitturnieres "Großer Preis von Isernhagen". So hatte der Bürgermeister der Gemeinde, Arpad Bogya, im Fachausschuss dargelegt, dass das Turnier und auch die Trainingsmöglichkeiten von besonderer Bedeutung für die Außendarstellung der Gemeinde seien.

Die Mitglieder des Ausschusses hatten im Januar von der Verwaltung weitergehende Informationen erbeten. Im März hatte der Ausschuss die Verwaltung dann beauftragt, drei mögliche Varianten zu prüfen.

- Ablehnung des Antrages und Wiederherstellung eines bauordnungsrechtlich konformen Zustandes durch Abriss- bzw. Beseitigungsverfügungen,
- Eröffnung einer Übergangslösung bis zur Nutzung eines anderen geeigneten Grundstücks und Löschung des beantragten Grundstücks aus dem LSG als Voraussetzung für eine
- kommunale Bauleitplanung zur Sicherung des Reitsports in diesem Bereich

"Wir haben den Vorgang und auch die Historie noch einmal eingehend überprüft, um zu einer Lösung zu kommen, die für alle Beteiligten tragbar ist", teilt Prof. Dr. Axel Priebs jetzt mit. Neben der von der Gemeinde vorgetragenen standortprägenden Bedeutung seien auch andere Aspekte ausschlaggebend für den Vorschlag gewesen: So werde das Gelände seit Jahrzehnten vom Verein genutzt. Zudem sehe sich die Verwaltung mit einer komplizierten Gemengelage genehmigter, nachträglich genehmigter und ungenehmigter baulicher Anlagen konfrontiert.

"Im Sinne des Naturschutzes und der Forderungen der Regionspolitik eröffnen wir jetzt den Weg für eine Konfliktlösung. Das Verfahren ist damit aber eindeutig noch nicht abgeschlossen", erläutert Priebs das weitere Vorgehen. Die Löschung aus dem Landschaftsschutz sei laut Beschluss der Regionsversammlung an eine qualitative und quantitative Flächenkompensation gebunden. Der Reitverein und der Inhaber hätten sich hier kooperationsbereit gezeigt und eine entsprechende Fläche angeboten. Zusätzlich müssten die illegalen Eingriffe durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden. Hierfür liegt ein Vorschlag des Naturschutzbundes (NABU) vor, der die Löschung ebenfalls empfiehlt.

Laut Priebs schlägt die Verwaltung nun den Einstieg in den Löschungsprozess vor. Ein abschließender Beschluss zur Löschung des Grundstückes werde erst empfohlen, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt seien. So solle über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag und weitere flankierende Maßnahmen sichergestellt werden, dass auch für eventuelle spätere Eigentümer die Errichtung von Hochbauten im Bereich der Reitplätze ausgeschlossen sei.

"Unstrittig ist, dass hier illegale Anlagen errichtet wurden. Mit dem vorgeschlagenen Vorgehen behält die Region das Heft in der Hand, und es wird kein Präzedenzfall geschaffen", so Priebs. Sollten keine einvernehmliche Lösung gefunden und die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, führe die Regionsverwaltung das Löschungsverfahren nicht fort und die Gemeinde könne ihre Bauleitplanung in diesem Bereich nicht zur Rechtskraft führen. Für diesen Fall bleibe die Option auf dem Tisch, die Verfahren zur Beseitigung der baurechtswidrigen Zustände einzuleiten. "Das letzte Wort hat die Regionsversammlung, ohne deren Beschluss zur Löschung alles Makulatur wäre", sagte Priebs.
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