Bei den ausländischen unbegleiteten Minderjährigen handelt es sich überwiegend um männliche Jugendliche im Alter zwischen 13 bis 17 Jahren. Sie kommen in der Regel aus Kriegs- und Krisengebieten in Afghanistan, Syrien, Eritrea, Somalia oder dem Irak und haben einem muslimischen Hintergrund. Vor einer Aufnahme in eine Gastfamilie werden die Kinder und Jugendlichen einige Wochen in einer Inobhutnahme-Stelle des Jugendamtes betreut und gesundheitlich versorgt, wo sie auch bereits erste Deutschkenntnisse vermittelt bekommen.
Als Gasteltern kommen Paare und Einzelpersonen in Frage, die über berufliche oder private Erziehungserfahrung – insbesondere mit Jugendlichen in der Pubertät – verfügen. Weitere Kriterien sind etwa ausreichende deutsche Sprachkenntnisse der Hauptbezugsperson, genügend Wohnraum mit eigenem Zimmer für den aufgenommenen Jugendlichen und zeitliche Ressourcen. Offenheit für den Umgang mit fremden Kulturen und Religionen, für die Vielfältigkeit von Sprache oder Essgewohnheiten sind ebenfalls Voraussetzungen. Zu den Aufgaben von Gasteltern zählen die Unterstützung des Minderjährigen, sich in das öffentliche Schulsystem und in das soziale Umfeld einzugliedern, sie bei Behördengängen zu begleiten und sich um die medizinische Betreuung zu kümmern.
Der Pflegekinderdienst der Region Hannover begleitet und berät Gasteltern und Gastfamilien bei der Betreuung eines ausländischen unbegleiteten Minderjährigen von Anfang an. Zudem steht den Gasteltern der jeweilige vom Gericht bestellte Vormund – eine sozialpädagogische Fachkraft der Region Hannover – als Ansprechpartner zur Seite. Gasteltern erhalten außerdem regelmäßig Fortbildungsangebote und die Möglichkeit zum gemeinsamen Austausch mit anderen Gastfamilien sowie ein monatliches Pflegegeld zur Sicherung des Lebensunterhaltes des Jugendlichen.
Kontakt
Telefon: 0511/616-22129 und E-Mail: Pflegekinder@region-hannover.de