„Für uns ist das eine neue Situation – bisher war es so, dass der größte Teil der ausländischen unbegleiteten Minderjährigen gezielt in die Region Hannover kamen, um bei ihren Verwandten zu leben. Durch die Umverteilung der minderjährigen Flüchtlinge auf das gesamte Bundesgebiet werden die meisten unbegleiteten jugendlichen Ankömmlinge in Zukunft keine familiären Anbindungen mehr in ihrer Nähe haben“, so Erwin Jordan, Dezernent für soziale Infrastruktur. „Die Kinder und Jugendlichen haben zum Teil belastende und traumatisierende Erfahrungen gemacht, sie suchen in Deutschland Schutz, Orientierung und ein Zuhause. Wir glauben, dass Fürsorge und familiäre Geborgenheit in ihrer Situation sehr wichtig sind und suchen daher Paare, Familien und Einzelpersonen, die sich vorstellen können, diese Jugendlichen bei sich aufzunehmen.“
Bei den ausländischen unbegleiteten Minderjährigen handelt es sich überwiegend um männliche Jugendliche im Alter zwischen 13 bis 17 Jahren. Sie kommen in der Regel aus Kriegs- und Krisengebieten in Afghanistan, Syrien, Eritrea, Somalia oder dem Irak und haben einem muslimischen Hintergrund. Vor einer Aufnahme in eine Gastfamilie werden die Kinder und Jugendlichen einige Wochen in einer Inobhutnahme-Stelle des Jugendamtes betreut und gesundheitlich versorgt, wo sie auch bereits erste Deutschkenntnisse vermittelt bekommen.
Als Gasteltern kommen Paare und Einzelpersonen in Frage, die über berufliche oder private Erziehungserfahrung – insbesondere mit Jugendlichen in der Pubertät – verfügen. Weitere Kriterien sind etwa ausreichende deutsche Sprachkenntnisse der Hauptbezugsperson, genügend Wohnraum mit eigenem Zimmer für den aufgenommenen Jugendlichen und zeitliche Ressourcen. Offenheit für den Umgang mit fremden Kulturen und Religionen, für die Vielfältigkeit von Sprache oder Essgewohnheiten sind ebenfalls Voraussetzungen. Zu den Aufgaben von Gasteltern zählen die Unterstützung des Minderjährigen, sich in das öffentliche Schulsystem und in das soziale Umfeld einzugliedern, sie bei Behördengängen zu begleiten und sich um die medizinische Betreuung zu kümmern.
„Da es sich meist schon um recht selbstständige jugendliche Minderjährige handelt, geht es nicht vordergründig darum, eine Eltern-Kind-Beziehung zu schaffen“, sagt Alisa Bach, Leiterin des Fachbereichs Jugend der Region Hannover. „Vielmehr gilt es, dem Mädchen oder dem Jungen ein sicheres Zuhause zu geben und dabei zu unterstützen, hier Fuß zu fassen und eine Zukunftsperspektive zu entwickeln.“
Der Pflegekinderdienst der Region Hannover begleitet und berät Gasteltern und Gastfamilien bei der Betreuung eines ausländischen unbegleiteten Minderjährigen von Anfang an. Zudem steht den Gasteltern der jeweilige vom Gericht bestellte Vormund – eine sozialpädagogische Fachkraft der Region Hannover – als Ansprechpartner zur Seite. Gasteltern erhalten außerdem regelmäßig Fortbildungsangebote und die Möglichkeit zum gemeinsamen Austausch mit anderen Gastfamilien sowie ein monatliches Pflegegeld zur Sicherung des Lebensunterhaltes des Jugendlichen.
Weitere Informationen erhalten interessierte Paare und Einzelpersonen aus der Region Hannover bei der Informationsveranstaltung am Dienstag, 27. Oktober 2015, um 18.30 Uhr, im Regionshaus, Raum 602/6. Etage, Hildesheimer Straße 20. Dort informiert der Pflegekinderdienst der Region Hannover u.a. über gesetzliche Grundlagen und Formen der Vollzeitpflege, für welche ausländische Kinder und Jugendliche Gastfamilien gesucht werden und über Voraussetzungen und Möglichkeiten von Gasteltern. Im November ist eine weitere Informationsveranstaltung geplant: Am Dienstag, 24. November 2015 um 18.30 Uhr im Regionshaus, Raum N001, Hildesheimer Straße 18. Weitere Termine und Uhrzeiten gibt es aktuell auf www.region-hannover.de, Kontakt: 0511-616-22129 und E-Mail: Pflegekinder@region-hannover.de
Die Region Hannover ist als Jugendhilfeträgerin zuständig für 16 der 21 regionsangehörigen Städte und Gemeinden. Dazu gehören: Barsinghausen, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Uetze, Wedemark, Wennigsen und Wunstorf. Die Städte Hannover, Burgdorf, Laatzen, Langenhagen und Lehrte übernehmen dagegen selbst die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe.