Die "Richtlinie über die finanzielle Förderung von Energiegenossenschaftsgründungen im Bereich der Region Hannover (Genossenschaftsrichtlinie)" gliedert sich in zwei separate Förderbausteine. Zunächst können Interessierte Zuschüsse in Höhe von insgesamt maximal 7.500 Euro für den mehrstufigen Gründungsprozess beantragen. Hierzu zählen zum Beispiel Mitgliederwerbung und fachliche Beratung zum Aufstellen des Businessplanes und der Satzung. Außerdem können Antragsteller eine Förderung von insgesamt höchstens 2.500 Euro für die Betriebskosten der errichteten Anlagen in den ersten drei Jahren erhalten. Antragsberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner der Region Hannover beziehungsweise Energiegenossenschaften, deren Gründungsversammlung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
Die Richtlinie soll, nachdem die Regionsversammlung zugestimmt hat, am 21. Juli 2015 in Kraft treten. Die Klimaschutzleitstelle Region Hannover wird das neue Förderprogramm betreuen. Sie ist per E-Mail an klimaschutzleitstelle@region-hannover.de erreichbar.