So heißt es in einem Brief des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Integration vom 23.2.2009 an die Region Hannover: "Die Region Hannover hat ihre Beauftragungen bisher als Submissionsmodell ausgestaltet. Sollten Sie daran ausdrücklich festhalten wollen, wären Sie laut Beschluss des BGH vom 1.12.2008 gehalten, Ihre rettungsdienstlichen Leistungen national auszuschreiben."
In einem Schreiben des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums an das Innenministerium vom 3.11.2009 heißt es: "Für Niedersachsen spreche ich mich dafür aus, trotz des Beschlusses des BGH vom 1. Dezember 2008, den (so im Text!) wir im MW vollumfänglich folgen, eine Entscheidung des EUGH herbeizuführen."
"Beides widerspricht der Auffassung, die das Innenministerium heute im Landtag vertreten hat", stellt der Regionspräsident fest. "Das Land fährt in der Frage der Ausschreibung der Rettungsdienste einen Schlingerkurs." Er verwies außerdem auf die Ausführung des Ministeriums, die Kommunalen Aufgabenträger handelten bei der Vergabe der Rettungsdienste "eigenverantwortlich unter Bindung an Recht und Gesetz". "Das Land übernimmt in dieser Frage also weder die Verantwortung noch die Haftung." Im Übrigen gelte für die Region noch der Erlass vom 23.2.2009, wonach der Verzicht auf eine Ausschreibung rechtswidrig wäre.
Die Regionsversammlung hatte den Beschluss über die Ausschreibung des Rettungsdienstes am 8. Dezember 2009 mit Blick auf die ausstehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vertagt. Dort sind vier vorläufige Rechtsschutzanträge der derzeit Beauftragten anhängig. "Die Entscheidung bleibt abzuwarten", sagt Jagau. Die Regionsversammlung wird sich im März wieder mit der Frage der Ausschreibung der Rettungsdienste beschäftigten.