Seeadler sind eine bedrohte Art und gemäß der europäischen Vogelschutzrichtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Insgesamt gab es im Jahr 2013 in Niedersachsen nur 38 Revierpaare, von denen 25 gebrütet haben. Die großen Vögel sind sehr störungsempfindlich. Schon kurze Störungen können die Elterntiere zum Verlassen des Nestes veranlassen. In diesem Fall sind Eier oder Jungvögel ungeschützt und können der Witterung oder Fressfeinden wie Krähen leicht zu Opfer fallen.
Um Störungen zu verhindern und den Bruterfolg zu sichern ist eine Ruhezone von 500 Metern Radius um den Horst erforderlich. Dieser Abstand ist im Land Niedersachsen für Seeadler als Ruhezone üblich und wird von der Arbeitsgemeinschaft Adlerschutz Niedersachsen (AAN) auch im konkreten Fall als angemessen eingeschätzt. Der AAN koordiniert den Adlerschutz im Auftrag der staatlichen Vogelschutzwarte und ist die Fachinstanz für Adler.
Da massive Störungen jederzeit zur Aufgabe des Horsts führen können und die Adler sich ständig am Steinhuder Meer aufhalten ist die Zone theoretisch möglichst das ganze Jahr über aufrecht zu erhalten. Im Winter ist eine Markierung jedoch nicht erforderlich, da in dieser Zeit das Steinhuder Meer bereits zum Schutz der Rastvögel nicht befahren werden darf und auch die Reusenfischerei nicht ausgeübt wird. In 2011 kam es zu Störungen durch Bootfahrer, die sich vom Steinhuder Meer dem Brutplatz bis auf etwa 300 Meter näherten. An dieser Linie markiert normalerweise eine Kette von roten Bojen die Grenze des NSG Meerbruch, das nicht befahren werden darf.