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Sanierung Altlast De-Haen: Region und Landeshauptstadt unterbreiten Vorschlag zur Kostenteilung

(lifePR) (Hannover, )
Die Verwaltungen von Landeshauptstadt Hannover und Region Hannover haben heute einen Vorschlag zur Kostenteilung für die Sanierung des Altlastenstandorts "ehemalige Chemiefabrik Eugen De Haen" vorgelegt. Wie die Umweltdezernenten von Stadt und Region, Hans Mönninghoff und Axel Priebs, erläuterten, werden die Gesamtkosten der Sanierung aller öffentlichen und privaten Flächen (einschließlich der bereits durchgeführten Untersuchungen und Planungen) ca. 6,5 Mio. Euro betragen. Stadt und Region sind bereit, hiervon im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vertragsregelung bis zu 3,2 Mio. Euro zu übernehmen.

Nachdem es nicht gelungen ist, einen Rechtsnachfolger des Verursachers in die Pflicht zu nehmen, sieht das Bundesbodenschutzgesetz vor, dass die Sanierungskosten von den Grundstückseigentümern getragen werden. Betroffen sind neben der Landeshauptstadt 45 private Grundstücke, von denen nach jetzigem Kenntnisstand fünf im Eigentum von Wohnungsbaugesellschaften und 14 von Einzelpersonen sind. 26 Häuser gehören jeweils mehreren Besitzern bzw. Eigentümergemeinschaften.

Stadt- und Regionsverwaltung haben jetzt angekündigt, zusätzlich den Kosten zu den von ihnen bereits geschulterten Lasten auf der Grundlage von Sanierungsverträgen gemeinsam bis zu eine Million Euro für die Sanierung der Privatflächen bereit zu stellen. Die Sanierungsverträge sehen eine Koordinierung der Gesamtmaßnahme durch die Region vor und bieten so die Grundlage für eine möglichst zügige und kosteneffiziente Sanierung sowohl der öffentlichen als auch der privaten Grundstücke. "Durch das Abschließen von Sanierungsverträgen haben alle Beteiligten Vorteile" sagte Axel Priebs. Ohne einen solchen Vertrag müsste die Region die Sanierung im Wege von Einzelanordnungen durchsetzen. Damit verbunden wären nicht nur ein erheblicher verwaltungstechnischer Mehraufwand, sondern vor allem auch deutlich höhere Kosten für die betroffenen Eigentümer sowie zeitliche Verzögerungen bei der Durchführung der Sanierungsarbeiten.

"Im Rahmen der Sanierungsverträge erklären sich Region und Stadt zudem bereit, das Risiko von Kostenerhöhungen für die Sanierungen zu tragen", führte Axel Priebs weiter aus. Mit den Verträgen wird ein einheitlicher Sanierungsstandard festgeschrieben, der über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Insgesamt werden die Sanierungskosten für die privaten Flächen auf 4,4 Millionen Euro geschätzt. Damit betragen die Kosten bei 45 Grundstücken/Gebäuden und angenommenen zehn Wohnungen pro Gebäude im Mittel pro Wohnung ca. 7.700 Euro.

Nach dem jetzt vorgelegten Konzept gilt, dass diejenigen Eigentümer, die sich nicht entschließen können, den Sanierungsvertrag zu unterschreiben, die Sanierung ihres Grundstücks selbst in Auftrag geben, finanzieren und umsetzen müssen.

"Zusätzlich zum Sanierungsvertrag wird von der Landeshauptstadt für Eigentümer von selbstgenutzten Eigentumswohnungen ein Härtefonds mit einem Maximalbetrag in Höhe von 100.000 Euro aufgelegt, für Fälle in denen Eigentümer nachweisen, dass sie durch die Sanierungskosten eine unzumutbare wirtschaftliche Härte erleiden", kündigte Wirtschafts- und Umweltdezernent Hans Mönninghoff an. Anhaltspunkt für die Betragshöhe ist, dass nach Informationsstand der Landeshauptstadt nur 75 Wohnungen selbstgenutztes Eigentum sind. Dieser Betrag reicht für 20 Prozent dieser Wohnungseigentümer aus, damit diese jeweils 50 Prozent Zuschuss bekommen, wenn für sie durch die Sanierung unvertretbare Finanzierungsprobleme entstehen. Details der Definition eines Härtefalls sollen mit dem bestehenden "Runden Tisch" diskutiert werden.

Das Konzept (s. Anlage) soll kurzfrstig in die politischen Gremien der Region und der Landeshauptstadt zur Beschlussfassung eingebracht werden, sodass noch ca. im März dieses Jahres auf dieser Ebene Klarheit besteht und die Gespräche mit den 45 Hauseigentümern über den Sanierungsvertrag beginnen. Ziel ist es, noch vor Ende dieses Jahres mit der Sanierung beginnen zu können..
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