"Dank der von uns im Auftrag der Städte und Gemeinden erstellten Mietspiegel sind wir jetzt in der Lage, angemessene Mietobergrenzen für die Erstattung der Wohnkosten bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII auf der Grundlage der tatsächlichen Verhältnisse auf dem Mietwohnungsmarkt festzulegen", sagte Sozialdezernent Erwin Jordan von der Region Hannover am Donnerstag (17.3.) im Haus der Region. "Die detaillierten Übersichten über die Mieten in den einzelnen Kommunen sorgen für mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt, aber auch für mehr Gerechtigkeit, da wir nun stets auf aktuelle Zahlen für die Ermittlung der Mietobergrenzen zurückgreifen können", so Jordan.
Die Festsetzung neuer Mietobergrenzen erfolgte in drei Schritten: Zunächst wurden Mietspiegel für den freien Wohnungsmarkt der 21 Städte und Gemeinden erstellt, differenziert nach Wohnungsgrößen und Baualter - in Hannover auch nach normalen und guten Wohnlagen. Danach wurde aus den Mietpreisen der Mietspiegel aus dem unteren Drittel der Mieten der höchste Wert - das so genannte 33%-Quantil - als Ausgangsbasis für die Mietobergrenzen ermittelt. Dazugerechnet wurden die ebenfalls abgefragten kalten Betriebskosten. Im dritten Schritt wurden diese Werte so weit angehoben, bis darin auch mindestens 80 Prozent der in einem gesonderten Verfahren erfassten Mieten für Sozialwohnungen enthalten waren.
Der so gefundene Wert stellt dann die jeweilige Mietobergrenze dar, gestaffelt nach der Größe des Haushaltes. Für die Anwendbarkeit der Mietobergrenze ist darüber hinaus von zentraler Bedeutung, ob zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Übernahme der Kosten der Unterkunft auch tatsächlich eine ausreichende Zahl von Wohnungen vorhanden ist. Deshalb erkundet die Region seit Sommer 2010 laufend den Markt - mit dem Ergebnis, dass im Rahmen der jetzt gefundenen Mietobergrenzen aktuell genügend Wohnungen in den einzelnen Segmenten angeboten werden.
Pro Kommune liegen nun für fünf verschiedene Wohnungsgrößen neue Mietobergrenzen vor, insgesamt 105 Werte. In einigen Feldern verändern sich die Mietobergrenze nach oben, in anderen nach unten. Beispiele: In Hemmingen liegt die derzeitige Mietobergrenze für eine Person bei 358 Euro, künftig sollen bis zu 379 Euro übernommen werden. In Garbsen bekommt ein Vierpersonenhaushalt momentan bis zu 600 Euro erstattet, künftig liegt die Grenze bei 532 Euro.
Die neuen Mietobergrenzen gelten für alle, die nach dem 1. Mai 2011 einen neuen Antrag auf Übernahme der Unterkunftskosten stellen. Für Personen, die bis dahin schon einen Bescheid über die anerkannten Unterkunftskosten haben, ändert sich nichts. "Diesen Bestandsschutz haben wir auch schon bei früheren Veränderungen der Mietobergrenzen praktiziert", so Erwin Jordan.
Welche Auswirkungen die neuen Mietobergrenzen für den Regionshaushalt haben, lässt sich zurzeit nicht exakt abschätzen. "Da aber in den Wohnungstypen, bei denen die neuen Mietobergrenzen niedriger sein werden als die jetzt noch geltenden, eine wesentlich größere Zahl so genannter Bedarfsgemeinschaften lebt als umgekehrt, ist mittelfristig zumindest mit einer Stagnation oder sogar einem Absinken der Ausgaben pro Bedarfsgemeinschaft zu rechnen", sagte der Sozialdezernent. "Bliebe dann die Zahl der Bedarfsgemeinschaften stabil oder würde sich verringern, wären Einsparungen in Millionenhöhe möglich." Derzeit sind die so genannten Kosten der Unterkunft mit rund 275 Millionen Euro der mit Abstand größte Ausgabeposten im Regionshaushalt.
Über die Änderung der Mietobergrenzen berät am 29. März der Sozialausschuss. Am 12. April 2011 entscheidet die Regionsversammlung über die Beschlussvorlage.