„Unser Ziel ist, möglichst vielen Menschen Teilhabe zu ermöglichen und sie dabei zu unterstützen, mobil zu sein – mit der Abschaffung der Wertmarke S wird die Handhabung des Sozialtarifs für Berechtigte einfacher und es wird vor allem vier Euro im Monat günstiger“, so Erwin Jordan, Dezernent für soziale Infrastruktur der Region Hannover.
„Der kontinuierliche Anstieg der Nutzerinnen und Nutzer auf bis zu aktuell über 31.000 monatlich zeigt, dass der Sozialtarif für Busse und Bahnen bereits jetzt gut angenommen wird“, sagt Ulf-Birger Franz, Dezernent für Wirtschaft, Verkehr und Bildung. „Mit der Vereinheitlichung des Tarifs will die Region dazu beitragen, den Sozialtarif noch attraktiver zu machen.“
Im Oktober 2009 hatte die Region Hannover erstmals einen ermäßigten Sozialtarif für Busse und Bahnen im Gebiet des GVH eingeführt. Dieser galt zunächst für Tagestickets, wie dem TagesEinzelTicket S. Seit Einführung der Monatsfahrkarte MobilCard S im Dezember 2013 stieg die Zahl der verkauften MobilCards S stetig: Aktuell nutzen 16.600 Personen die ermäßigte Monatskarte. Die Wertmarke S, die bislang Voraussetzung für die Nutzung der ermäßigten TagesEinzelTickets S und KinderTagesTickets S war, nutzten zuletzt im Oktober 2015 14.700 Berechtigte.
Rund 6 Millionen Euro jährlich investiert die Region in Zukunft in das Angebot des Sozialtarifs.
Die Abschaffung der Wertmarke S ist Resultat der Evaluation im Sommer 2014, mit der die Region Hannover das Institut e-mares in Hannover beauftragt hatte. Die Ergebnisse zeigten unter anderem, dass die neu eingeführte Monatskarte MobilCard S schon nach kurzer Zeit mehr als jedem Zweiten bekannt war und die Nutzungshäufigkeit des Sozialtarifs deutlich anstieg. Dahingegen gab die Mehrheit der Befragten als Gründe für Nicht-Nutzung die Umständlichkeit des Verfahrens der Wertmarke S an. Mit dem Beschluss der Regionsversammlung, die Wertmarke S zum 1. Januar 2016 abzuschaffen, soll nun die Nutzung des Sozialtarifs deutlich klarer und einfacher für alle Berechtigten werden.
Zum Kreis der Berechtigten zählen Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII, von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und der Kriegsopferfürsorge. Darüber hinaus haben auch Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf die Region-S-Karte, wenn sie mit einem Menschen eine Bedarfsgemeinschaft bilden, der Arbeitslosengeld II bezieht. Ebenfalls den Sozialtarif nutzen können Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die das sogenannte Kinderwohngeld beziehen.
Niedrigschwelliger Zugang für alle: Frisch aus dem Druck informiert ein neues Info-Faltblatt neben der deutschen Fassung in englischer, russischer, türkischer und neu auch in arabischer Sprache alle Nutzerinnen und Nutzern über das vereinfachte Verfahren. Ebenfalls berücksichtigt ist die Leichte Sprache. Der Info-Flyer wird über die Jobcenter und Sozialämter verteilt und ist außerdem zu finden im Internet unter www.region-s-karte.de. Weitere Informationen zum Sozialtarif gibt gern auch die Region Hannover unter Telefon (0511) 616-21000 oder unter region-s-karte@region-hannover.de.