Das neue so genannte Familienpflegezeitgesetz ergänzt das bereits seit 2008 gültige Pflegezeitgesetz, nach dem Beschäftigten zur Pflege naher Angehöriger zehn Tage "unbezahlter Urlaub" gewährt werden muss. In Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten haben Beschäftigte sogar den Anspruch, sich für höchstens sechs Monate ohne Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit freistellen zu lassen.
Nähere Informationen, auch zu anderen Fragen rund um die Pflege, gibt es in den Pflegestützpunkten der Region Hannover im Haus der Region, Hildesheimer Str. 20, Raum 323 in Hannover und dem Burgdorfer Rathaus in der Marktstraße 55, Zimmer 7. Die Beratungen sind kostenfrei und unabhängig von konkreten Pflegeanbietern. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen unter Telefon 0511/700 201 14 und 15 in Hannover und 0511/700 201-16 und 17 in Burgdorf.