Die Ergebnisse im Einzelnen: Am Freitagvor- und nachmittag kontrollierte das Testkaufteam sechs Supermärkte, drei Kioske, drei Tankstellen und einen Getränkemarkt in Ronnenberg und Empelde - also insgesamt 13 Geschäfte. Den Testkauf nicht bestanden haben zwei Supermärkte, ein Kiosk und eine Tankstelle. Die Quote der Verstöße beträgt damit 31 Prozent. Zum Vergleich: In der vierten Testkaufwelle betrug die Verstoßquote 25 Prozent, in der dritten Welle 10 Prozent und in der zweiten Welle 30 Prozent.
Am Freitagmittag versuchte die 17-Jährige in Hemmingen hochprozentige alkoholische Getränke zu erwerben. Dazu stand sie in sieben Supermärkten, einem Kiosk und zwei Tankstellen in den Stadtteilen Arnum und Hemmingen-Westerfeld mit Rum- oder Kaffeelikörflaschen an der Kasse. Verkauft haben fünf der zehn Geschäfte - drei Supermärkte, ein Kiosk und eine Tankstelle. Auch für den Bereich Hemmingen bedeutet die Quote der Verstöße von 50 Prozent eine Verschlechterung: In der vierten Welle haben 22 Prozent der kontrollierten Geschäfte gegen den Jugendschutz verstoßen, in der dritten Welle 71 Prozent, in der zweiten Welle 14 Prozent.
Ebenfalls um die Mittagszeit war die Testkäuferin am Montag mit dem gesetzlichen Jugendschutz der Region und der örtlichen Polizei im Bereich Pattensen unterwegs. Kontrolliert wurden acht Supermärkte, ein Kiosk und zwei Tankstellen in Pattensen, Koldingen und Schulenburg. Von den elf Testkäufen kam die Minderjährige neun Mal mit leeren Händen aus dem Laden. Den Alkohol verkauft hatte nur das Personal in zwei Supermärkten. Die Quote der Verstöße von 18 Prozent ist der bislang beste Wert bei flächendeckenden Alkohol-Testkäufen in Pattensen: In der vorangegangenen vierten Welle lag die Verstoßquote bei 40 Prozent, in der dritten Welle bei 30 Prozent, in der zweiten Welle bei 50 Prozent.
"Dass bei den drei Kontrollen nur in einem Geschäft nicht nach dem Ausweis der Testkäuferin gefragt wurde, ist ein Hinweis dafür, dass die Sensibilität für den Jugendschutz im Einzelhandel allgemein gestiegen ist", sagte Melanie Wottke vom gesetzlichen Jugendschutz der Region Hannover. "Mit der bloßen Altersabfrage ist es aber nicht getan: Das Verkaufspersonal muss auch in der Lage sein, das richtige Alter der Jugendlichen zu ermitteln und sollte dafür viel konsequenter vorhandene Hilfsmittel einsetzen, die inzwischen viele Kassensysteme bieten", so die Jugendschützerin.
Gegen die Kassiererinnen und Kassierer, die gegen den Jugendschutz verstoßen haben, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In den kommenden Tagen und Wochen gehen die Testkäufe in den Kommunen weiter, für die die Region Hannover die Jugendamtsaufgaben wahrnimmt.