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Verwaltungsgericht bestätigt Rechtsauffassung der Region Hannover

Kein Abschuss von Kormoranen am Steinhuder Meer

(lifePR) (Hannover, )
Auch künftig dürfen am Steinhuder Meer keine Kormorane abgeschossen werden. Zu diesem Ergebnis kommt die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover, die das Urteil in öffentlicher Sitzung am Dienstagabend (27.4.) verkündet hat. Die Richter wiesen damit eine Klage des Fischereipächters aus Emden und des Fischerei-Vereins Steinhude ab. Die Kläger hatten zuvor von der Region Hannover keine Genehmigung für den Abschuss von Kormoranen erhalten. Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

"Das Gericht hat unsere Haltung bestätigt, dass ein Vogelschutzgebiet nun einmal dafür da ist, eine für das Gebiet wert gebende Zugvogelart zu schützen", sagte Umweltdezernent Prof. Dr. Axel Priebs von der Region Hannover nach der Urteilsverkündung. "Wir sind froh, dass der Vogel des Jahres 2010 und mit ihm 19 weitere besonders schützenswerte Vogelarten in dem international bedeutendem Naturgebiet am Steinhuder Meer weiterhin ungestört brüten und rasten können", so Priebs.

Die Kläger wollten erreichen, monatlich 23 Kormorane abschießen zu dürfen, da nach ihrer Ansicht die Vogelart den Fischbestand im Steinhuder Meer erheblich gefährde. Eine Forderung, die in den Augen Priebs am eigentlichen Ziel vorbeigeht: "Tatsächlich ist der Kormoran ein Zugvogel, der sich nur in bestimmten Monaten in unserem Raum aufhält, so dass eine Tötung die Anzahl der Vögel am Steinhuder Meer gar nicht verändern würde."

Die Ökologische Schutzstation Steinhuder Meer hat ermittelt, dass sich durchschnittlich 248 Kormorane pro Tag am größten Binnensee Niedersachsens aufhalten. Der Bestand ist während der langjährigen Zählungen gleich geblieben. Die Argumentation der Kläger, dass sich das Vorkommen von Aalen, Hechten, Zandern oder Flussbarschen durch die stetig wachsende Population der Kormorane am Steinhuder Meer verringere, greife daher nicht: "Einen stichhaltigen Nachweis, dass Ertragsrückgänge der Fischereiwirtschaft auf den Kormoran zurückzuführen sind, gibt es nach unserer Ansicht nicht", sagte Priebs.

Der Umweltdezernent bedauerte, dass zuvor weder der Fischerei-Verein Steinhude noch der Fischereipächter das Angebot der Region Hannover angenommen hatten am runden Tisch Lösungen zur Verbesserung der Fischfauna zu erörtern. "Uns ist nach wie vor daran gelegen, die Interessen der traditionellen Fischereiwirtschaft mit dem Schutz aller Tierarten in Einklang zu bringen", so Priebs.

Das Steinhuder Meer

ist eines der wichtigsten Vogelschutzgebiete in Niedersachsen und stellt ein Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung dar. Auf engem Raum sind unterschiedliche Biotoptypen - Binnensee, umgebende Grünlandflächen, Moore und Moorwälder - miteinander verzahnt, die ideale Lebens- und Brutbedingungen für eine Vielzahl von Vögeln bieten. Von den 55 dort gesichteten Vogelarten sind 20 als besonders wert gebend aufgeführt - neun davon als Brutvögel und elf als Zugvögel, zu denen neben Zwerg- und Gänsesäger auch der Kormoran zählt. Zu den Brutvögeln zählen unter anderem Seeadler, Fischadler, Rohrweihe sowie die Blässgans.
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