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Weißstörche sollen vom Flughafen fern gehalten werden

Region Hannover genehmigt Ausnahmeregelung als letztes Mittel für extreme Notsituation

(lifePR) (Hannover, )
Bessere Möglichkeiten Weißstörche auf dem Flughafengelände zu vergrämen, keine neuen künstlichen Nisthilfen im Umfeld des Flughafens und für den absoluten Notfall die Erlaubnis, einen den Flugverkehr konkret gefährdenden Storch auch durch Abschuss zu töten – so sieht die Lösung aus, die die Region Hannover, die Flughafen Hannover GmbH und weitere Behördenvertreter in den vergangenen Monaten erarbeitet haben. Beratend waren der Weißstorchenbeauftragte der Region Hannover sowie ein Vertreter des ehrenamtlichen Naturschutzes einbezogen worden.

Vorangegangen war im Sommer 2015 eine intensive öffentliche Diskussion zu den Überlegungen der Flughafen Hannover GmbH zu der Frage, welche Maßnahmen ergriffen werden müssten, um Störche zu vertreiben, die eine konkrete Gefahr für den Luftverkehr darstellen. Die Flughafen Hannover GmbH hatte auf das erhöhte Vogelschlagrisiko durch Weißstörche hingewiesen. „Jetzt haben wir ein für alle tragbares Ergebnis erzielt“, sagt Prof. Dr. Axel Priebs, Umweltdezernent der Region Hannover. „Wir haben die denkbaren Situationen und die bereits seit längerer Zeit angewendeten Maßnahmen zur Vergrämung hinsichtlich möglicher Optimierungen umfassend und unter Einbeziehung aller relevanten Akteure und Fachleute erörtert.“

Die derzeit angewandten Maßnahmen zur Vergrämung sind noch einmal genauer betrachtet und mit Experten diskutiert worden, und es konnten im Rahmen der internationalen Vorgaben für die Gestaltung eines Verkehrsflughafens Möglichkeiten zur Optimierung identifiziert werden. So soll insbesondere die Erreichbarkeit der Nordbahn des Flughafens für den dort tätigen „Bird Controller“ verbessert werden, der mit Unterstützung eines Hundes und Schreckschussmunition die Tiere auf dem Gelände vergrämt. Zudem soll dafür Sorge getragen werden, dass in den Ortschaften rund um das Flughafengelände keine künstlichen Nisthilfen mehr errichtet werden. Hierüber sollen nun auch die Naturschutzbeauftragten und die Ortsräte der betroffenen Gemeinden genauer informiert werden.

Für den Fall, dass - trotz aller Maßnahmen - ein Flugzeug während der Start- oder Landephase konkret durch Vogelschlag bedroht ist, kann ein Weißstorch durch Abschuss getötet werden. Eine entsprechende naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung hat die Region Hannover jetzt erteilt. Sie gilt allerdings nur dann, wenn ein Abschuss die einzige Möglichkeit ist, um die Flugsicherheit zu gewährleisten: „Die Flughafen Hannover GmbH hat sich mit großem Verantwortungsbewusstsein einer komplizierten Frage gestellt und einen stichhaltig begründeten und inhaltlich sehr präzise begrenzten Antrag gestellt. Dessen Genehmigung durch die Region Hannover schafft hier nun die nötige Rechtssicherheit für einen Extremfall. Darüber hinaus bleibt der Schutz des Weißstorches handlungsleitend“, sagt Prof. Dr. Priebs. Er verwies weiterhin auf vergleichbare Regelungen zum Beispiel im Planfeststellungsbeschluss für die dritte Start- und Landebahn des Flughafens München.

Die wachsende Storchenpopulation in der Region Hannover gilt als Indikator für eine intakte Umwelt und Artenvielfalt. 51 mit Brutpaaren besetzte Nester hat der Weißstorchenbeauftragte der Region Hannover im Jahr 2015 gezählt. Der Weißstorch ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) streng geschützt. Mit der wachsenden Population geht besonders im sicherheitsrelevanten Nahbereich des Flughafens Hannover - trotz vieler aktiver Vergrämungsmaßnahmen - ein erhöhtes Vogelschlagrisiko für den Luftverkehr einher.

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