Im April dieses Jahres hatte die Regionsverwaltung einen Sanierungsplan vorgelegt, der die Grundlage für die Gespräche mit allen Eigentümern oder Verwaltern der insgesamt 45 Grundstücke mit Sanierungsbedarf war. "Die Bilanz der Einzelunterredungen ist positiv, unterstützt durch den konstruktiven Dialog mit der Bürgerinitiative 'Gegen Altlasten in der List' am runden Tisch", betont der Umweltdezernent: "Eine zusammenhängende Sanierung auf der Basis öffentlichrechtlicher Verträge ist die Voraussetzung für eine kostenoptimierte, rasche und einheitliche Beseitigung der Altlasten rund um den De-Haen-Platz."
Grundstückseigentümer, die das gemeinsame Vertragswerk schlussendlich unterzeichen, können mit einem Zuschuss von Region und Landeshauptstadt Hannover rechnen, der zusammen genommen knapp ein Viertel der Sanierungskosten abdecken würde. "Die Gespräche mit den Eigentümern verliefen intensiv und zum allergrößten Teil auch sehr konstruktiv. Für die weiteren Schritte wissen wir nun noch genauer um die spezifischen Rahmenbedingungen für jedes einzelne Grundstück. Das hilft natürlich", so Petra Günther vom Bielfelder Institut für Umwelt-Analyse Projekt-GmbH (IFUA).
Gleichzeitig mit der Vorstellung der Ergebnisse aus der ersten Phase der Eigentümergespräche kündigte Prof. Priebs an, dass die Regionsverwaltung die Ausführungsplanung für die belasteten Grundstücke, für die sich eine Vertragslösung abzeichnet, jetzt beauftragen werde. "Wir wollen in diesem Zusammenhang keine Zeit verlieren und sind deshalb bereit, diese Planungen, mit denen die technischen Details der Sanierung grundstücksbezogen festgeschrieben werden, zu finanzieren", sagt Priebs und ergänzt: "Nach Durchführung der Ausführungsplanung werden uns auch sehr präzise Kostenaufstellungen vorliegen. Das bedeutet: Kein Eigentümer muss die Katze im Sack kaufen. Alle werden vorab exakt informiert, welche Kosten auf sie zukommen. Und sollte es nach Vertragsabschluss dennoch zu Mehrkosten kommen, werden diese Kostensteigerungen - wie bereits zugesagt - von Region und Landeshauptstadt aufgefangen."
Mit Blick auf die wenigen Eigentümer, die den Abschluss von Sanierungsverträgen definitiv abgelehnt haben, erklärte Priebs, dass die Regionsverwaltung in diesen Fällen gezwungen sein könnte, die Eigentümer im Wege verwaltungsrechtlicher Anordnung zur Sanierung zu verpflichten. "Wir würden gerne auf den Einsatz dieses Instruments verzichten. Aber an erster Stelle steht für uns die effektive Gefahrenabwehr. Wenn nötig werden diese selbstverständlich auch per Verfügung durchsetzen."