"Der Mietspiegel ist ein echter Gewinn für die Region Hannover, da Mieter und Vermieter künftig besser einschätzen können, ob die gezahlten oder geforderten Preise für ihre Wohnungen angemessen sind", sagte Sozialdezernent Erwin Jordan am Dienstag (20.4.) im hannoverschen Regionshaus. Außerdem könne der Mietspiegel künftig auch als Grundlage dienen, um Streitfälle zu schlichten - notfalls auch vor Gericht. "Mehr Gerechtigkeit und Rechtssicherheit - das sind zwei der Ziele, die wir mit dem Mietspiegel erreichen wollen", so Jordan.
Ab dem 21. April 2010 erhalten rund 35.000 Einwohnerinnen und Einwohner von Hannover einen Fragebogen zu ihrer Wohnsituation. Von Interesse sind unter anderem die Größe des Wohnraums oder wann die Wohnung erbaut wurde. Zusätzliche mündliche Interviews komplettieren das Bild über die Mieten in der Region. Aus dem Raster heraus fallen dienstliche Wohnungen, gewerbliche genutzte Einheiten oder staatliche geförderte Wohnungen. Die Befragung in den 20 regionsangehörigen Kommunen um Hannover beginnt ab dem 20. Mai. Dann werden rund 100.000 Briefe an zufällig ausgewählte Haushalte versendet.
Erstellt wird der Mietspiegel von F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt. Das Hamburger Unternehmen hat nach einer europaweiten Ausschreibung den Zuschlag für die Befragung und die Auswertung der Daten erhalten. Keine alltägliche Aufgabe, sagte Geschäftsführer Dr. Michael Clar: "Insgesamt werden 21 Mietspiegel für die Städte in der Region Hannover erstellt. Damit ist dieses Mietspiegelprojekt einzigartig in Deutschland und in Bezug auf seinen Aufwand durchaus den Mietspiegelerstellungen in den Metropolen Berlin und Hamburg ebenbürtig."
Voraussetzung für die Erstellung des Mietspiegels ist, dass sich möglichst viele Menschen an der Befragung beteiligen. Sozialdezernent Erwin Jordan bittet daher diejenigen, die Fragebögen erhalten haben, sie auch ausgefüllt zurück zu senden. "Dass wir eine repräsentative Übersicht über die Mietpreise erstellen können, ist schließlich im Interesse aller." Die Portokosten für die Rücksendung der Fragebögen werden von der Region übernommen, der erforderliche Datenschutz werde selbstverständlich eingehalten, so Jordan.
Der Mietspiegel wurde politisch auf den Weg gebracht, um die Kosten für die Unterkunft von Empfängerinnen und Empfängern von Transferleistungen zuverlässiger zu berechnen. Die bislang verwendeten Wohngeldtabellen sind dafür zu ungenau, Klagen oft die Folge. Deshalb hat das Bundessozialgericht in einem Urteil vom November 2006 die Grundsicherungsträger - wie die Region Hannover - aufgefordert, zur Berechnung der Unterkunftszahlungen anstelle der Wohngeldtabelle einen qualifizierten Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen zu verwenden. Alle zwei Jahre werden die Daten aktualisiert.
Begleitet wird das Verfahren durch eine Mietspiegelkommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertreter der Region Hannover, der regionsangehörigen Städte und Gemeinden, der Mieter- und Vermietervereinigungen sowie einem Richter vom Amtsgericht Hannover zusammensetzt.