"Den Grundstückseigentümern bieten wir damit die Sicherheit, dass sie zu keinen weiteren Sanierungsmaßnahmen herangezogen werden, die über den vertraglichen geregelten Bodenaustausch auf den belasteten Flächen hinausgehen", sagte Regionspräsident Hauke Jagau: "Mit dieser Regelung sollte einem Abschluss der Verträge und einem baldigen Beginn der Sanierungsarbeiten in der List nun nichts mehr im Wege stehen."
Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz erstreckt sich die Verantwortung des Grundstückseigentümers grundsätzlich auch auf die von dem Grundstück ausgehende Grundwasserverunreinigung. Mit der verabredeten Freistellung übernimmt die Region Hannover als zuständige Behörde die Verantwortung und die Kosten für den Fall eines zukünftigen Sanierungsbedarfes.
Die im Sanierungsplan für die belasteten Grundstücke in der List beschriebenen Maßnahmen haben vorrangig das Ziel, eine 60 Zentimeter starke Schicht sauberen Oberbodens herzustellen, damit eine gefahrlose Nutzung der Freiflächen möglich ist. Im Hinblick auf das Grundwasser sieht der Sanierungsplan keine Maßnahmen vor, da die vorgenommenen Untersuchungen zwar eine Beeinflussung durch den Standort der ehemaligen chemischen Fabrik mit verschiedenen Stoffen (Sulfat, Arsen, Mangan, Molybdän, Antimon, Strontium, Uran, Zink) ergeben haben, die aber im weiteren Abstrom nicht mehr in relevanter Größenordnung nachweisbar sind.
"Die Grundwasserbelastung hat sich auch 100 Jahre nach Aufgabe der chemischen Fabrik als nahezu stationär erwiesen", erklärte Sonja Papenfuß, Leiterin des Fachbereichs Umwelt der Region Hannover. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sollen darum keine weiteren aufwändigen Untersuchungen nach lokalen Eintragsquellen auf dem über 50.000 Quadratmeter großen Areal durchgeführt werden. Die Sanierung wird auf die Wiederherstellung einer ausreichenden Bodenqualität beschränkt und das Grundwasser weiter beobachtet.
An den Kosten der geplanten Bodensanierungsarbeiten beteiligt sich die Region Hannover zusammen mit der Landeshauptstadt Hannover mit je 500.000 Euro.