Für die Kommunen der Metropole Ruhr sei die im Koalitionsvertrag vorgesehene finanzielle Entlastung unverzichtbar, da eine Erholung der Kommunalfinanzen nicht zu erkennen sei. Treibende Kraft auf der Ausgabenseite sind die Auszahlungen für soziale Transferleistungen. Im Vergleich zu anderen Regionen, die höhere Steuerzuwächse bei geringeren Sozialausgabensteigerungen verzeichnen, verschärfe sich die Problemlage im Ruhrgebiet überproportional, heißt es in der Resolution.
Die nunmehr bekannt gewordene Aussage des Bundesfinanzministers, dass der Bund die Kosten der Eingliederungshilfe erst ab 2018 übernehmen will, wird von der Verbandsversammlung des RVR als Klammer aller Kommunen der Metropole Ruhr scharf kritisiert.
Die RVR-Verbandsversammlung erwarte, dass die vorgesehene Entlastung von einer Milliarde sofort erfolgt und die Entlastungswirkung in Höhe von insgesamt fünf Milliarden Euro über das Bundesteilhabegesetz spätestens 2016 in den Haushalten der Städte und Gemeinden ankommt.