"Das Grundgesetz ist ein Garant für Rechtssicherheit, auch gegen staatliche Willkür. Nicht nur die Menschen in Deutschland wissen, die Grundrechte zu schätzen. In anderen Ländern gehen die Menschen aktuell auch deswegen auf die Straße, weil sie sich eben nicht ausreichend gegen staatliche Bevormundung wehren können", sagt Rainer Brune, Vorstandsvorsitzender der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG.
Vertrauen in die Verfassung, aber nicht in die Parteien
Die besondere Stellung des Grundgesetzes wird auch an dem deutlichen Vertrauensbonus sichtbar, den das Grundgesetz - und mit ihm das Bundesverfassungsgericht als "Hüter der Verfassung" - genießt. 91 Prozent der deutschen Bürger haben sehr viel oder ziemlich viel Vertrauen in das Grundgesetz, dem Bundesverfassungsgericht sprechen 86 Prozent ihr Vertrauen aus. Dagegen ist das Vertrauen der Bürger in die politischen Parteien mit 23 Prozent nur gering ausgeprägt. Wie alle anderen europäischen Institutionen hat auch die Europäische Kommission mit einem Vertrauensdefizit zu kämpfen, nur 29 Prozent zählen sie zu den vertrauenswürdigen Einrichtungen.
Strittige Verfassungsgerichtsurteile bleiben in der Kritik
Nach 16 bekannten Urteilen des Verfassungsgerichts gefragt, begrüßt eine breite Mehrheit von über drei Vierteln der Bürger die folgenden Urteile: Verbot der Vorratsdatenspeicherung ohne konkreten Verdacht, Fristenlösung bei Schwangerschaftsabbrüchen und Zulässigkeit von Auslandseinsätzen der Bundeswehr im Rahmen von NATO- und UNO-Mandaten. Urteile, die bereits zur Urteilsverkündung für Unmut gesorgt haben, werden mehrheitlich auch heute nicht mitgetragen. So sind 47 Prozent der Bevölkerung nicht mit der "Soldaten sind Mörder"-Entscheidung einverstanden. Das Kruzifix-Urteil, nach dem Eltern das Abhängen eines Kreuzes im Klassenzimmer staatlicher Schulen verlangen dürfen, stößt bei 55 Prozent weiterhin auf Unverständnis.
Der ROLAND Rechtsreport 2014 mit einem Sonderteil zu 65 Jahren Grundgesetz kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
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