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Biergarten-Saison: Ihre Rechte als Gast

(lifePR) (Köln, )
Wenn die Temperaturen steigen, werden wieder viele in die Biergärten des Landes strömen, um gesellig ein kühles Bier oder ein gutes Essen unter freiem Himmel zu genießen. Damit der Besuch im Biergarten ein gelungenes Erlebnis bleibt, klärt ROLAND-Rechtsanwalt Roland Hanisch von der Kanzlei Meyer & Hofmann-Rascu in Erlangen auf, was es zu beachten gilt.

Sitte am Biertisch: Wer zahlt die Zeche, wenn alle aufstehen und gehen?

Im Biergarten rutscht man gerne zusammen und teilt sich mit Fremden einen Platz am Biertisch. Doch was passiert, wenn die Fremden einfach aufstehen und gehen? "Grundsätzlich haftet jeder für seinen eigenen Verzehr", so Rechtsanwalt Hanisch. "Auch wenn mehrere Gäste an einem Tisch sitzen, sollte jeder seine eigene Rechnung erhalten. Es muss niemand die Rechnung eines Zechprellers übernehmen." Sollte einem nach Speis und Trank auffallen, dass man sein Portmonee vergessen oder zu wenig Geld dabei hat, um die Rechnung zu begleichen, gibt es eine einfache Lösung: Der Kellner notiert die Personalien des Gastes und sendet die Rechnung schriftlich zu. Wer jedoch weiß, dass er kein Geld dabei hat und dennoch etwas bestellt und verzehrt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Bierdeckel als Beweismittel: Welche Folgen haben Manipulationen?

Bierdeckel dienen nicht nur zum Auffangen des überlaufenden Bierschaumes, sondern auch als Grundlage, um die verzehrten Getränke und Speisen zu notieren. Am bekanntesten sind die Merkstriche, die die Anzahl der getrunkenen Biere darstellen. Wird der Bierdeckel verändert oder manipuliert, kann es schnell zu Schwierigkeiten kommen. "Der Bierdeckel gilt in dem Moment, in dem der Kellner die bestellten Getränke darauf verzeichnet, als Urkunde. Werden Striche zum Beispiel absichtlich wegradiert, beschädigt man die Urkunde und macht sich dadurch strafbar", erklärt der ROLAND-Partneranwalt.

Ausschank unter Eichstrich: Wie voll muss das Bierglas sein?

Der Eichstrich beim Bierglas hat hierzulande schon für einige Diskussionen gesorgt. Klar ist, dass der Gast Getränke unterm Eichstrich nicht akzeptieren muss. "Wer einen Liter Bier kauft, muss auch einen Liter Bier erhalten", betont Roland Hanisch. "Mit weniger muss sich der Gast nicht zufrieden geben." Hier gilt die Regel, dass sich das Bier nach einer Minute gesetzt und dann die Markierung erreicht haben muss. Fällt der Schaum zusammen und das Bier liegt nun unterhalb des Eichstrichs, darf sich jeder Gast nachschenken lassen.

Wartezeiten: Wie lange muss ein Gast auf Getränke und Essen warten?

Hunger und Durst sind häufig groß, wenn der Biergarten erreicht ist. Doch wenn es voll ist, kann es auch schon mal etwas länger dauern. "Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften zu den Wartezeiten in einem Biergarten oder in einem Restaurant", erläutert Rechtsanwalt Hanisch. In der Regel muss man bei einem gut besuchten Biergarten schon mit 15 bis 30 Minuten rechnen, bevor das erste Getränk auf dem Biertisch steht. Wem alles zu lange dauert, der kann nach etwa 30 Minuten durchaus aufstehen und gehen. Er muss aber zuvor dem Kellner Bescheid geben und von der Getränkebestellung zurücktreten.

Mit dem Rad in den Biergarten: Nach wie viel Bier aufs Taxi umsteigen?

Der Höhepunkt einer schönen Radtour ist bekanntlich der Ausklang im Biergarten. Doch nach dem Konsum von Alkohol birgt die Rückfahrt mit dem Rad einige Risiken. "Sobald die geringste Gefahr besteht, dass man sein Rad nicht mehr vernünftig fahren kann, sollte man aufs Taxi umsteigen", so der ROLAND-Partneranwalt. Was viele nicht wissen: Bei einem Unfall unter Bewusstseinsstörung gefährdet man den Versicherungsschutz seiner privaten Unfallversicherung oder seiner Berufsunfähigkeitsversicherung oder kann diesen sogar komplett verlieren. Ab einem Promillewert von 1,5 bis 1,7 gilt man übrigens als absolut fahruntüchtig. Dies kann mit einem Fahrradfahrverbot und bei Personen mit Führerschein sogar mit einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung - auch bekannt als "Idiotentest" - geahndet werden. Fährt der alkoholisierte Radfahrer in absolut fahruntüchtigem Zustand und gefährdet dadurch andere, führt das sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen wie zum Beispiel einer Geldstrafe.

Weitere Rechtstipps finden Sie auf unserer Internetseite unter http://www.roland-rechtsschutz.de/...

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Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist ein Premium-Anbieter für Rechtsschutz. Die Gesellschaft zählt mit einem Rechtsschutz-Bestand von 369,5 Millionen Euro im Jahr 2012 zu den wachstumsstärksten Anbietern der Branche und belegt heute Platz drei im deutschen Rechtsschutz-Markt. Zu dem Leistungsangebot des Rechtsschutz-Spezialisten zählen sowohl Produkte für Privat- als auch für Gewerbekunden. Die Produktpalette im Privatkunden-Segment reicht vom Verkehrs-Rechtsschutz bis zu umfassenden Rechtsschutz-Paketen. Dazu gehört auch die Kostenübernahme bei Mediationsverfahren. Bei Produkten für Gewerbekunden zeichnet sich ROLAND Rechtsschutz durch passgenaue Lösungen für Unternehmen sowie Berufsgruppen aus, so zum Beispiel für Top-Manager, Ärzte, Steuerberater und Architekten.

ROLAND Rechtsschutz übernimmt nicht nur die Kosten im Rechtsschutz-Fall, sondern beugt auch vor. Deshalb können sich Kunden rund um die Uhr einen ersten rechtlichen Rat per Telefon durch einen unabhängigen Anwalt einholen - noch bevor es zu einem Rechtsstreit kommt. Zudem verfügt ROLAND über ein Netzwerk an 2.500 qualifizierten Partneranwälten und empfiehlt den Kunden bei Bedarf als zusätzliche Service-Leistung unverbindlich eine geeignete Kanzlei.

Kurzprofil der ROLAND-Gruppe, Köln
Die Gesellschaften der ROLAND-Gruppe gehören zu den führenden Anbietern von Rechtsschutz, Prozess-finanzierungs-, Schutzbrief- und Assistance-Leistungen. Die Gruppe hat 1.400 Mitarbeiter und Bruttobeitragseinnahmen von 391,1 Millionen Euro sowie Umsatzerlöse und sonstige Erträge von 45,6 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2012).

Geschäftsbereiche und Produktprogramme:
ROLAND Rechtsschutz: 1957 gegründet; gehört heute zur Spitzengruppe deutscher Anbieter; in mehreren europäischen Ländern erfolgreich; Rechtsschutz-Lösungen für Privat-, Unternehmens- und Industriekunden
Jurpartner Rechtsschutz: bietet als Rechtsschutz-Zweitmarke im Konzern eine preiswerte Absicherung für den Privatkunden
ROLAND ProzessFinanz: finanziert Prozesse gegen Erfolgsbeteiligung
ROLAND Schutzbrief: drittgrößter deutscher Schutzbriefanbieter; innovative Schutzbriefpakete und inkludierte Schutzbriefe
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