Verursacher oder Versicherung haften – Zuschauer womöglich auch
Derjenige, der Schäden an Fahrzeugen, Gebäuden oder Personen verursacht hat, muss dafür aufkommen. „Verfügt er über eine private Haftpflichtversicherung, übernimmt diese in der Regel die Kosten – vorausgesetzt, der Versicherte hat weder vorsätzlich noch sehr grob fahrlässig gehandelt“, so Irvin Stahl. „Ansonsten muss er das Geld aus eigener Tasche zahlen.“ Kommt es in der Silvesternacht durch Feuerwerkskörper zu Schäden, beispielsweise Verletzungen oder gar einem Brand, ist derjenige, der Knaller oder Raketen gezündet hat, jedoch häufig nicht auszumachen. Dann greifen normalerweise Hausrat-, Kfz- oder Gebäudeversicherung der geschädigten Personen. Verletzt man sich selbst beim Feuerwerk zünden, kommen Kranken- und private Unfallversicherung auf. Auch Geschädigte haften unter Umständen mit: „Unvorsichtige Zuschauer können in die Mithaftung gezogen werden“, erklärt der ROLAND-Partneranwalt. Das Gleiche gilt für Mieter und Eigentümer, die Fenster und Türen nicht schließen.
Für den unbeschwerten Start ins neue Jahr empfiehlt Stahl: „Ob beim Feuerwerk auf der Straße oder zu Hause in den vier Wänden: An Silvester ist beim Feiern besondere Vorsicht geboten. Ansonsten kann der Jahreswechsel unnötig teuer werden.“
Abdruck honorarfrei. Belegexemplar erbeten.
Weitere Rechtstipps finden Sie auf unserer Internetseite unter http://www.roland-rechtsschutz.de/...