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Neue Regeln beim Online-Shopping

(lifePR) (Köln, )
Schnell die schicken Schuhe, die brandneue CD oder das Geburtstagsgeschenk per Mausklick bestellt: Nirgendwo ist Shoppen so bequem wie im Internet. Doch nun ändert sich einiges - denn ein neues Verbraucherrecht tritt in Kraft. Und das sorgt dafür, dass sich Käufer und Verkäufer auf ein paar neue Regeln bei Widerruf, Versand oder Bezahlung einstellen müssen. Der Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz, Benjamin Schütz aus der Offenburger Kanzlei Fahr, Groß, Indetzki, fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.

Widerruf wird komplizierter - Rücksendung nur noch mit Kommentar

Die Hose ist zu groß und das Oberteil gefällt nicht - bislang konnten Kunden ihre Fehlkäufe einfach zurücksenden und hatten den Kauf damit widerrufen. Das ändert sich nun: "Ab sofort müssen Kunden den Widerruf ausdrücklich erklären. Eine kommentarlose Rücksendung reicht nicht mehr aus", erklärt Rechtsanwalt Benjamin Schütz. "Deshalb sollten Käufer künftig ein kurzes Schreiben mit ins Paket legen oder den Kauf per E-Mail widerrufen." Zwar ist ein Widerruf auch per Telefon oder über ein Online-Formular möglich. Um nachher einen Beweis in der Hand zu haben, rät der Anwalt aber dazu, lieber schriftlich vom Kauf zurücktreten.

Versandkosten neu geregelt - die Retoure bezahlt der Kunde

Einfach den beigelegten Retoure-Aufkleber aufs Paket und schon ist man den ungeliebten Kauf wieder los. Kostenlose Rücksendungen waren ein netter Kaufanreiz für Online-Shopper, könnten jetzt aber der Vergangenheit angehören. "Nach dem neuen Verbraucherrecht trägt der Kunde künftig die Kosten für die Retoure", so der Rechtsexperte. "Das gilt allerdings nicht, wenn die Ware falsch geliefert wurde oder defekt ist. Dann muss weiterhin der Händler die Kosten für die Rücksendung tragen."

Rückzahlungsfrist festgelegt - Geld zurück innerhalb von 14 Tagen

Das Paket ist zurück beim Händler - doch leider wartet der Kunde seit Wochen vergeblich auf sein Geld. "Nach dem neuen Verbraucherrecht ist die Rückzahlungsfrist nun festgesetzt: Innerhalb von 14 Tagen muss der Verkäufer den Betrag zurücküberweisen", erklärt der ROLAND-Partneranwalt Benjamin Schütz. Und noch etwas ist neu: "Die Rückzahlung muss mit demselben Zahlungsmittel erfolgen, mit dem der Kunde bezahlt hat." Online-Shopper müssen sich also nicht mehr mit Gutscheinen oder Gutschriften abspeisen lassen.

Weitere Rechtstipps finden Sie auf unserer Internetseite unter http://www.roland-rechtsschutz.de/...

ROLAND-Gruppe

Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist ein Premium-Anbieter für Rechtsschutz. Die Gesellschaft zählt mit Bruttobeitragseinnahmen in Höhe von 384,3 Millionen Euro im Jahr 2013 zu den wachstumsstärksten Anbietern der Branche und belegt heute Platz drei im deutschen Rechtsschutz-Markt. Zu dem Leistungsangebot des Rechtsschutz-Spezialisten zählen Produkte sowohl für Privat- als auch für Gewerbekunden. Die Produktpalette im Privatkunden-Segment reicht vom Verkehrs-Rechtsschutz bis zu umfassenden Rechtsschutz-Paketen. Dazu gehört auch die Kostenübernahme bei Mediationsverfahren. Bei Produkten für Gewerbekunden zeichnet sich ROLAND Rechtsschutz durch passgenaue Lösungen für Unternehmen sowie Berufsgruppen aus, so zum Beispiel für Top-Manager, Ärzte, Steuerberater und Architekten.

ROLAND Rechtsschutz übernimmt nicht nur die Kosten im Rechtsschutz-Fall, sondern beugt auch vor. Deshalb können sich Kunden rund um die Uhr einen ersten rechtlichen Rat per Telefon von einem unabhängigen Anwalt einholen - noch bevor es zu einem Rechtsstreit kommt. Zudem verfügt ROLAND über ein Netzwerk von 2.500 qualifizierten Partneranwälten und empfiehlt den Kunden bei Bedarf als zusätzliche Service-Leistung unverbindlich eine geeignete Kanzlei.

Kurzprofil der ROLAND-Gruppe, Köln

Die Gesellschaften der ROLAND-Gruppe gehören zu den führenden Anbietern von Rechtsschutz-, Prozessfinanzierungs-, Schutzbrief- und Assistance-Leistungen. Die Gruppe hat 1.415 Mitarbeiter und Bruttobeitragseinnahmen von 403,1 Millionen Euro sowie Umsatzerlöse und sonstige Erträge von 45,5 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2013).

Geschäftsbereiche und Produktprogramme:

ROLAND Rechtsschutz: 1957 gegründet; gehört heute zur Spitzengruppe deutscher Anbieter; in mehreren europäischen Ländern erfolgreich; Rechtsschutz-Lösungen für Privat-, Unternehmens- und Industriekunden
Jurpartner Rechtsschutz: bietet als Rechtsschutz-Zweitmarke im Konzern eine preiswerte Absicherung für den Privatkunden
ROLAND ProzessFinanz: finanziert Prozesse gegen Erfolgsbeteiligung
ROLAND Schutzbrief: drittgrößter deutscher Schutzbriefanbieter; innovative Schutzbriefpakete und inkludierte Schutzbriefe
ROLAND Assistance: B2B-Deckungskonzepte in den Geschäftsfeldern Fahrzeug & Mobilität, Haus & Wohnen, Gesundheit & Pflege sowie Reise & Mehrwert

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