Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 584884

ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater Jungfernstieg 40 20354 Hamburg, Deutschland http://www.rosepartner.de
Ansprechpartner:in Herr Dirk Mahler +49 30 257617980
Logo der Firma ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater
ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater

Steuerliche Förderung für Neubau von Mietwohnungen

(lifePR) (Hamburg, )
Bezahlbarer Wohnraum ist besonders in Ballungsgebieten oder Großstädten wie Berlin knapp geworden. Daher möchte die Bundesregierung in Berlin den Neubau von Mietwohnungen steuerlich fördern. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Einführung einer steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (MietwBauFördG) hat das Kabinett bereits gebilligt.

Das Gesetz soll besonders den Neubau von Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment steuerlich fördern, um der Wohnungsknappheit zu begegnen. Dazu sollen entsprechende steuerliche Anreize geschaffen werden. Dabei sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer zeitlich befristeten, degressiv ausgestalteten Sonderabschreibung für die Schaffung von neuen Mietwohnungen in Regionen vor, in denen der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist. Im Mittelpunkt steht dabei die Errichtung neuer Mietwohnungen, die auch für mittlere und untere Einkommensgruppen noch bezahlbar sind. Steuerliche Begünstigungen sind demnach auch nur möglich, wenn die Wohnflächen mindestens zehn Jahre vermietet werden. Förderungen für den Neubau von hochwertigen Wohnungen für höhere Einkommen sind nicht vorgesehen.

Um steuerliche Fördermittel zu erhalten, darf die Baukostenobergrenze von 3000 Euro pro Quadratmeter nicht überschritten werden. Gefördert werden maximal 2000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.

Da die Maßnahmen schnell Wirkung zeigen und für Entspannung auf dem Wohnungsmarkt sorgen sollen, ist die steuerliche Förderung auch zeitlich begrenzt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nur Baumaßnahmen mit denen zwischen 2016 und 2018 begonnen wird, auch in den Genuss der Förderung kommen können. Letztmalig soll eine Sonderabschreibung demnach 2022 möglich sein.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. März 2016 noch einige Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgeschlagen. Die Ländervertretung regte u.a. an, auch den Bau neuer Eigentumswohnungen oder in Teileigentum stehender Räume in die Förderung einzubeziehen. Um den Investoren frühzeitig einen steuerlichen Anreiz zu bieten, schlägt der Bundesrat zudem vor, dass die Sonderabschreibung bereits bei Festsetzung der Vorauszahlungen bzw. im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren berücksichtigt werden können.

Um die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich von Immobilien optimal nutzen zu können, ist eine kompetente rechtliche Beratung unerlässlich.

Die bundesweit tätige Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. mit Standorten in Berlin und Hamburg verfügt über das notwendige Know-how im Steuerrecht und angrenzenden Rechtsgebieten, um Investoren und Unternehmen umfassend zu beraten.

Weitere Informationen dazu unter: http://www.rosepartner.de/...
 

Website Promotion

Website Promotion
http://www.rosepartner.de

ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater

ROSE & PARTNER LLP. hat sich auf Wirtschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht spezialisiert und steht Mandanten mit Büros in Hamburg, Berlin und Mailand zur Verfügung.

Zu den Schwerpunkten der Kanzlei zählen

- Wirtschaftsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Steuerrecht & Steuerberatung
- Unternehmensnachfolge
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Internationales Recht

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.