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BKA kauft Panama Papers – Steuerbetrug aufdecken

(lifePR) (Hamburg, )
Im Frühling vergangenen Jahres sorgten die Enthüllungen der sog. Panama Papers für Schlagzeilen. In den umfangreichen Dokumenten geht es um Steuerhinterziehung, Offshore-Firmen oder Geldwäsche. Anfang Juli wurde nun bekannt, dass das Bundeskriminalamt de Panama Papers gekauft hat. Die Informationen über Briefkastenfirmen, undurchsichtige Geldströme und Steuerbetrug sollen ausgewertet werden, „um strafrechtlichen und steuerrechtlichen Tatbeständen nachzugehen“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung des BKA, des hessischen Finanzministeriums und der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M.

Briefkastenfirmen in Panama sollen u.a. zur Steuerhinterziehung genutzt worden sein. Die Panama Papers sollen auch Informationen zu deutschen Firmen und Personen enthalten. Wie werthaltig die Dateien aus steuerrechtlicher Sicht sind, muss die umfangreiche Prüfung und Auswertung der Papiere aber erst noch zeigen.

Ankauf von Steuer-CDs im Kampf gegen Steuerhinterziehung

Um Steuerbetrug zu bekämpfen, wurden in der Vergangenheit schon mehrfach sog. Steuer-CDs oder andere Datenträger von deutschen Behörden gekauft. Rechtlich ist diese Vorgehensweise zwar umstritten, nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen diese Informationen aber dennoch genutzt werden. Ob und in welchem Umfang die Panama Papers nun brauchbare Informationen zu Steuerhinterziehung durch deutsche Unternehmen oder Personen enthalten, wird sich erst in den kommenden Monaten durch die detaillierte Auswertung zeigen.

Zunächst muss aber festgestellt werden, dass Beteiligungen an Offshore- oder Briefkastenfirmen nicht grundsätzlich illegal sind. Sie können auch ganz legal zur Steuerreduzierung oder Vermögenssicherung genutzt werden. Solange die erwirtschafteten Gewinne korrekt versteuert wurden, ist alles rechtmäßig. Wurden Briefkastenfirmen aber dazu genutzt, den deutschen Fiskus zu umgehen, müssen Betroffene damit rechnen, dass wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen sie ermittelt wird.

Deutsches und internationales Steuerrecht

Da bei Offshorefirmen nicht nur deutsches, sondern auch internationales Steuerrecht beachtet werden muss, kann der Grat zwischen legalem und illegalem Handeln sehr schmal sein. Unternehmen und Personen, die in Panama oder auch in anderen Steueroasen Briefkastenfirmen betrieben haben oder betreiben, können von im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwälten prüfen lassen, ob sie sich im Rahmen des Gesetzes bewegt haben. Sollte sich herausstellen, dass es illegale Aktivitäten gab, sollten entsprechende rechtliche Maßnahmen geprüft werden, u.a. kann auch noch die strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung in Betracht kommen.

Als bundesweit tätige Wirtschaftskanzlei mit Standorten in Berlin, München und Hamburg verfügt ROSE & PARTNER LLP. über ein interdisziplinär kompetentes Team um in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts und Steuerstrafrechts umfassend und diskret zu beraten und die Vertretung zu übernehmen.

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