Für den VW-Konzern genießt die Aufklärung und damit auch die Frage der Verantwortung Priorität. Damit stellt sich auch die Frage nach der Managerhaftung bzw. Organhaftung.
Managerhaftung
Leitende Organe eines Unternehmens wie Vorstände, Geschäftsführer oder Aufsichtsräte tragen große Verantwortung und auch persönliches Risiko. Das zeigt sich nicht nur aber besonders in Krisenzeiten wie jetzt beim Volkswagen-Konzern. Die Manager sind nicht nur gefordert, den Skandal aufzuklären, sondern stehen unter Umständen auch persönlich in der Haftung. Schadensersatzansprüche von außen aber auch vom Konzern selbst können auf sie zukommen.
Die Haftung der leitenden Organe reicht weit. Im Fall einer Pflichtverletzung können sie persönlich für den entstandenen Schaden haften. Erschwerend kommt hinzu, dass dann eine Umkehr der Beweislast gilt. Die Pflichtverletzung muss nicht den Leitungsorganen nachgewiesen werden, sondern umgekehrt müssen diese beweisen, dass sie ihre Pflichten erfüllt und die erforderliche Sorgfalt an den Tag gelegt haben. Aufgrund dieses hohen Risikos sollten schon vorsorglich entsprechende Maßnahmen vom Unternehmen und von den Managern getroffen werden, um das Haftungsrisiko zu begrenzen. Der Abschluss einer sog. D&O-Versicherung ist nur eine der notwendigen Maßnahmen.
Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht?
Rund elf Millionen Fahrzeuge sollen weltweit mit dem Dieselmotor E 189 ausgerüstet sein, bei dem die Manipulationssoftware zum Einsatz gekommen ist. Inzwischen gibt es bei anderen Fahrzeugen auch Unregelmäßigkeiten bei den Kohlendioxidwerten. Eine Nachbesserung kann möglicherweise zu einem höheren Kraftstoffverbrauch oder schwächerer Motorleistung führen. Ein niedriger Spritverbrauch oder eine geringe Umweltbelastung durch einen niedrigen CO2-Ausstoß können durchaus Verkaufsargumente sein. Daher drängt sich die Frage auf, ob Volkswagen durch die falschen Angaben auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen und die Verbraucher in die Irre geführt hat. Dadurch könnten wiederum nicht nur die Verbraucher, sondern auch die Wettbewerber geschädigt worden sein. Selbst wenn es durch entsprechende Nachbesserungen gelingen sollte, dass alle angegebenen Werte eingehalten werden und dem Autokäufer kein Schaden entstanden ist, könnte unlauteres Verhalten gegenüber den Mitbewerbern vorliegen.
Handelsrecht und Vertriebsrecht
Die Käufer der betroffenen VW-Fahrzeuge haben einen Anspruch auf Nachbesserung. Möglicherweise machen sie auch Schadensersatzansprüche geltend. Diese könnten sich wiederum gegen die Händler richten. Dabei gilt es auch zu prüfen, ob dem Händler möglicherweise Ansprüche gegen den Konzern entstanden sind.
Aktienrecht
Die VW-Aktionäre gehören ebenfalls zu den Geschädigten des Skandals. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz ist ein Unternehmen verpflichtet, Insider-Informationen, die den Kurs der Aktie maßgeblich beeinflussen können, unverzüglich im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung zu veröffentlichen. Kommt das Unternehmen seiner Informationspflicht nicht nach, macht es sich schadensersatzpflichtig.
Verdacht auf Steuerhinterziehung
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen den VW-Konzern wegen des Anfangsverdachts auf Steuerhinterziehung. Hintergrund sind die falschen Angaben zum CO2-Ausstoß, durch die die betroffenen Fahrzeuge in eine zu niedrige Steuerklasse eingestuft wurden.
Schon diese Auflistung zeigt, dass sich der tatsächliche Schaden im VW-Skandal noch gar nicht beziffern lässt. Durch den Skandal wird auch deutlich, wie wichtig für Unternehmen eine umfassende juristische Beratung durch eine international ausgerichtete Wirtschaftskanzlei ist. Das gilt nicht nur für die Global Player, sondern auch für mittelständische Unternehmen. Gerade bei internationalen Geschäften sind die rechtlichen Konsequenzen für Geschäftsführer oder Manager nicht mehr zu überblicken. Da selten nur ein Rechtsgebiet berührt ist, ist die Beratung durch eine interdisziplinär aufgestellte Wirtschaftskanzlei unerlässlich, um sich auf rechtlich sicherem Parkett zu bewegen.
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