Für den Arbeitgeber ist dieses Konzept besonders attraktiv, denn die Kosten je Arbeitsstunde sinken im Vergleich zu Beschäftigten ohne minijobrente. Der Grund: Für geringfügig Beschäftigte entfallen normalerweise pauschal 30 Prozent des Lohns als Sozialabgaben, die der Arbeitgeber an die Minijobzentrale abführen muss. Für die Beiträge zur minijobrente werden jedoch keinerlei Lohnnebenkosten fällig.
Doch auch der Minijobber profitiert, erhält er doch Anspruch auf eine zusätzliche monatliche Rente. Bei einer wöchentlichen Mehrarbeit von zwei bis drei Stunden ist mit einem monatlichen Versicherungsbeitrag von 80 bis 120 Euro zu rechnen. Weitere Vorteile: Die minijobrente ist Hartz IV-sicher. Auch der Status als geringfügig Beschäftigter bleibt erhalten, der Minijobber arbeitet also weiter steuer- und abgabenfrei.
Knapp sieben Millionen Menschen arbeiten in Deutschland als geringfügig Beschäftigte - zum Beispiel in der Gastronomie, im Handel oder als Haushaltshilfe. Bei jedem zweiten ist dieses Arbeitsverhältnis auf Dauer angelegt. Die gesetzliche Rente der Minijobber wird entsprechend niedrig ausfallen. Sie sollten deshalb unbedingt zusätzlich vorsorgen, was aber bisher bei einem Monatsgehalt von 400 Euro schwierig war. Die minijobrente von R+V, die in enger Zusammenarbeit mit dem Verein "minijobrente e.V." entwickelt wurde, schafft jetzt eine interessante Möglichkeit zur Vorsorge.
Voraussetzung für den Zugang zur minijobrente ist, dass das Arbeitsverhältnis unbefristet und auf Dauer angelegt ist. Arbeitnehmer mit mehreren Kleinstjobs können die minijobrente statt über eine Direktversicherung über eine Unterstützungskasse durchführen. Beim Arbeitgeberwechsel in einen anderen 400-Euro-Job oder in eine Vollbeschäftigung können die erworbenen Rentenanwartschaften mitgenommen werden.
Eine weitere Vorsorgemöglichkeit für Minijobber bietet die R+V-RiesterRente. Auch Minijobber können in den Genuss der staatlichen Förderzulagen kommen - sie müssen nur freiwillig einen kleinen Beitrag in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Da der Arbeitgeber ohnehin pauschal 15 Prozent für die Rentenversicherung beim Minijob abführt, muss der Arbeitnehmer nur 4,9 Prozent dazulegen, bei einem 400-Euro-Job also gerade einmal 19,60 Euro im Monat. Gemeinsam erreichen sie den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung - 19,9 Prozent im Jahr -, und auch der Minijobber kann riestern.
Weitere Informationen zum Abschluss der minijobrente von R+V gibt es bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken oder bei der R+V-Servicehotline unter der Rufnummer +49 (1802) 7858633*.
*0,06 EUR pro Anruf aus dem Festnetz der Deutsche Telekom AG. Abweichende Preise aus anderen Fest- oder Mobilfunknetzen sind möglich.