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Wer rückwärts fährt, hat schnell das Nachsehen

R+V-Infocenter: Beim Rückwärtsfahren gilt eine besondere Sorgfaltspflicht – meist Teilschuld bei Unfällen mit Dritten

(lifePR) (Wiesbaden, )
Knapp die Einmündung verpasst und noch schnell ein Stück zurückgesetzt: Wenn dabei ein Unfall geschieht, bekommt der Rückwärtsfahrer auf jeden Fall einen Teil der Schuld zugesprochen - selbst wenn er sich auf einer Vorfahrtsstraße befindet. "Laut Straßenverkehrsordnung müssen Autofahrer beim Rückwärtsfahren ausschließen, dass sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Deshalb müssen sie noch mehr aufpassen als sonst", sagt Karl Walter, Verkehrs-Experte des R+V-Infocenters.

Der Hintergrund: Im fließenden Verkehr ist es für Autofahrer oft nicht absehbar, dass plötzlich jemand rückwärts fährt. "Außerdem haben die meisten hierbei nicht viel Übung und können ihre Spur nicht richtig halten", so die Erfahrung von R+VExperte Walter. Welcher Verkehrsteilnehmer wie viel Schuld zugesprochen bekommt, hängt dann jedoch vom Einzelfall ab. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, beispielsweise auch die Geschwindigkeiten der Beteiligten und die Beschaffenheit der Straße. Besonders teuer wird es, wenn man auf Autobahnen zurücksetzt, weil man die Ausfahrt verpasst hat: Bei einem Unfall werden zusätzlich 225 Euro Bußgeld, 4 Punkte in der Verkehrssünderkartei und ein Monat Fahrverbot fällig.

Schaden erhöht Versicherungsbeiträge
Bei besonders schweren Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht kann es passieren, dass die Kaskoversicherung nicht für den Schaden am eigenen Auto aufkommt, beispielsweise wenn jemand nachts auf nasser Fahrbahn mit hoher Geschwindigkeit eine längere Strecke rückwärts fährt und gegen ein anderes Fahrzeug prallt.

Auch wenn keine "grobe Fahrlässigkeit" vorliegt, kann es für Rückwärtsfahrer teuer werden. Den Schaden am Fahrzeug des anderen trägt zwar normalerweise die Kfz-Haftpflichtversicherung - aber dadurch erhöhen sich in der Regel die Versicherungsbeiträge.
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