Nach den derzeitigen Regelungen besteht die Gefahr, dass gerade Krankenkassen mit relativ niedrigen Beitragssätzen - wie etwa die IKK Sachsen oder die AOK Sachsen - erhebliche Transfermittel in den Gesundheitsfonds leisten müssen. Die Folge davon sind Beitragserhöhungen und Mehrbelastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber jener Kassen, die bisher kostengünstig gewirkt haben.
Benachteiligt sieht sich Sachsen vor allem durch eine von Bayern im Gesetz durchgeboxte Konvergenzklausel. Mit dieser Klausel verhindern Länder wie Bayern und Baden-Württemberg, in denen die Beitragseinnahmen der Krankenkassen besonders hoch sind, dass künftig zu viel Geld über den Gesundheitsfonds in ärmere Länder fließt. Zur Folge hat dies nun, dass dafür Krankenkassen mit besonders geringen Beitragssätzen - wie etwa die IKK Sachsen - Geld an Kassen mit hohen Beitragssätzen zahlen müssen. Weil andere Länder weniger effiziente und wirtschaftliche Strukturen haben, werden sie durch die Konvergenzregel nicht so stark belastet wie Sachsen.