- Sächsischer Handwerkstag: Reform des Zwangsvollstreckungsrechts überfällig
- Bundesratsinitiative auf der Tagesordnung
Mit Blick auf die für (morgigen) Freitag angekündigte Beratung einer Bundesratsinitiative Sachsens und weiterer Bundesländer zur Reform des deutschen Zwangsvollstreckungsrechts setzt der Sächsische Handwerkstag auf eine rasche politische Einigung und Umsetzung. "Wir halten den Vorstoß für überfällig und können nur hoffen, dass dieser Initiative nicht ebenso schier endlose Debatten wie dem bereits vor fünf Jahren eingebrachten, aber noch immer nicht verabschiedeten Entwurf eines Forderungssicherungsgesetzes folgen."
Wie Präsident Joachim Dirschka am Donnerstag in Dresden weiter erklärte, seien beide Gesetzesanträge darauf gerichtet, die Chancen von Gläubigern zu verbessern, einfacher und schneller an ihr Geld zu kommen. Insbesondere Unternehmer aus dem Bau- und Ausbauhandwerk stünden zum Beispiel oft vor der Situation, berechtigte Forderungen trotz eines gerichtlichen Zahlungstitels nicht eintreiben zu können, weil nötige Informationen über die tatsächlichen Vermögensverhältnisse des Schuldners nicht rechtzeitig beziehungsweise überhaupt bekannt seien.
Nach der vorgesehenen Gesetzesnovelle kann der Gläubiger vom Schuldner künftig bereits zu Beginn der Vollstreckung eine Selbstauskunft über die Vermögensverhältnisse verlangen. Sofern der Schuldner hierbei nicht genügend mitwirkt, hat künftig auch der private Gläubiger die Möglichkeit, Informationen über Konten, Arbeitsverhältnisse und Kraftfahrzeuge des Schuldners bei Dritten abzufragen.
"Wir begrüßen, wenn es unredlichen Schuldnern fortan schwerer gemacht wird, sich Zahlungsverpflichtungen auf unlautere Art zu entziehen", sagte Dirschka. Im Interesse des Handwerks sei es zudem, dass Auskünfte aus Schuldnerverzeichnissen künftig bundesweit schnell und benutzerfreundlich über das Internet beschaffbar sein sollen. Dies werde helfen, besser schwarze Schafe aufzuspüren, die sich durch häufigen Ortswechsel ihrer Verpflichtungen zu entledigen versuchen. - Bislang sind amtliche Schuldnerverzeichnisse auf den aktuellen Wohnort des Schuldners beschränkt.
Nach Einschätzung von Handwerkern aus dem Bau- und Ausbauhandwerk hat das seit 2000 geltende "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" nachweislich nicht zu einer Besserung des Zahlungsverhaltens privater und gewerblicher Auftraggeber geführt. Hochrechnungen zufolge belaufe sich die Summe unbezahlt gebliebener Rechnungen allein in der sächsischen Bauwirtschaft nach wie vor auf mehrere Millionen Euro, so Dirschka.