Die vorgesehene Regelung bietet Straftätern einen Anreiz, zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten beizutragen. Ihre Aussage kann das Gericht bei einem Aufklärungserfolg durch eine Strafmilderung oder durch das Absehen von Strafe honorieren. Diese Aufklärungshilfe ist bei Straftaten der organisierten Kriminalität besonders wichtig. Sie sind wegen ihrer häufig konspirativen Begehungsweise regelmäßig nur schwer aufklärbar. Mit von außen wirkenden Ermittlungsmaßnahmen gelingt es oftmals nicht, in diesen Deliktsbereich einzudringen. Hinweise von selbst ins kriminelle Milieu verstrickten Personen sind deshalb notwendig, um die kriminellen Verflechtungen besser aufzubrechen.
Justizminister Geert Mackenroth: „Wenn es gelingt, über einen Kronzeugen in die abgeschotteten Strukturen organisierter Kriminalität einzudringen, lässt sich vielfach ein Domino-Effekt erreichen: Mittäter, Hintermänner und manchmal der gesamte Tatkomplex lassen sich aufdecken. Die Kronzeugenregelung als wirkungsvolle Handhabe gegen organisierte Kriminalität ist deshalb überfällig.“