Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Die sächsische Staatsregierung wird umgehend nach Inkrafttreten des Gesetzes zur SED-Opferrente eine Rechtsverordnung erlassen, nach welcher das Regierungspräsidium Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, für die Bearbeitung der Anträge zuständig sein soll.
Vorher können Anträge auch beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz, 01095 Dresden, eingereicht werden. Für die Bearbeitung ist es zweckmäßig, wenn dem Antrag eine Kopie der Rehabilitierungsentscheidung bzw. der Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz und Einkommensnachweise beigefügt werden. Bereits bei anderen Behörden gestellte Anträge werden nach Inkrafttreten der Verordnung an die zuständige Stelle weitergeleitet; eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich.
Justizminister Geert Mackenroth: „Sachsen hat sich immer für die Opferrente eingesetzt - nun kommt sie. Wichtig ist: Zahlungen erfolgen erst nach einem schriftlichen Antrag, und gezahlt wird ab Antragstellung, nicht rückwirkend! Deshalb sollten die Betroffenen vorsorglich schon jetzt einen Antrag stellen. Die Betroffenen können sicher sein, dass die Staatsregierung rechtzeitig alle Vorkehrungen für eine zügige Bearbeitung der Anträge sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes trifft.“