Justizminister Geert Mackenroth: "Den Anstoß zur GmbH-Novelle hat Sachsen im Jahr 2002 gegeben. Der nun von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf berücksichtigt wichtige Reformbestrebungen Sachsens. Mir liegen die Interessen unserer mittelständischen Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen dabei besonders am Herzen. So hat sich unser Anliegen durchgesetzt, die Gründung der GmbH von der gewerberechtlichen Erlaubnis abzukoppeln. Das ist ein wesentlicher Schritt zum Bürokratieabbau und beschleunigt die Gründung einer GmbH."
Unternehmen sollen künftig einfacher, schneller und billiger gegründet werden können. Die Novelle sieht deshalb geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals für die GmbH vor. Ohne Mindeststammkapital sollen Unternehmensgründungen in der Form der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft möglich sein, die dann zur GmbH erstarken kann. Das macht für viele Unternehmensgründer ein Ausweichen in die britische Limited entbehrlich.
Justizminister Geert Mackenroth weiter: "Gesellschafter können schon mit wenigen Euro in der Unternehmergesellschaft loslegen. Dazu habe ich den Vorschlag der Notare, auch der Sächsischen Notarkammer, aufgegriffen, ein vereinfachtes Gründungsverfahren mit beachtlichen Gebührenermäßigungen einzuführen. Die Unternehmergesellschaft wird damit zur ersten Adresse für Unternehmensgründer und Kleinunternehmer. Die „kleine“ Wirtschaft muss ihre Heimat im deutschen Recht finden."