Der Freistaat Sachsen hatte sich bereits im Jahr 2000 für die Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger stark gemacht. Ein vom Sächsischen Staatsministerium des Innern initiierter Antrag hatte damals aber nicht die im Bundesrat erforderliche Mehrheit erreicht. Anfang dieses Jahres griff die Bundesregierung die Thematik auf, wollte das Alkoholverbot aber zunächst nur an die Inhaberschaft der Fahrerlaubnis auf Probe koppeln. Auf Antrag des Sächsischen Staatsministeriums des Innern stimmten die übrigen Bundesländer zunächst im Innenausschuss des Bundesrates und danach im Bundesratsplenum einer zusätzlichen Koppelung des Verbotes an die Altersgrenze von 21 Jahren zu. Der Bundestag schloss sich schließlich dieser Auffassung an.
Einführung eines Alkoholverbotes für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
Der Freistaat Sachsen hatte sich bereits im Jahr 2000 für die Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger stark gemacht. Ein vom Sächsischen Staatsministerium des Innern initiierter Antrag hatte damals aber nicht die im Bundesrat erforderliche Mehrheit erreicht. Anfang dieses Jahres griff die Bundesregierung die Thematik auf, wollte das Alkoholverbot aber zunächst nur an die Inhaberschaft der Fahrerlaubnis auf Probe koppeln. Auf Antrag des Sächsischen Staatsministeriums des Innern stimmten die übrigen Bundesländer zunächst im Innenausschuss des Bundesrates und danach im Bundesratsplenum einer zusätzlichen Koppelung des Verbotes an die Altersgrenze von 21 Jahren zu. Der Bundestag schloss sich schließlich dieser Auffassung an.