Neben der Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen sind auch in organisatorischer Hinsicht die richtigen Konsequenzen gezogen worden. So erfolgte bereits zum 1.1.2003 die organisatorische Zusammenfassung der Referate der nichtpolizeilichen und polizeilichen Gefahrenabwehr in einer Abteilung mit einem gemeinsamen Lagezentrum. Hinzu kam die Bildung eines ressortübergreifenden Verwaltungsstabes mit einer durchgängig gleichen Zusammensetzung. „Mit diesem Verwaltungsstab erfolgte die Einbindung aller Ressorts der Staatsregierung in einen Stab mit einer einheitlichen Führung“, so Sachsens Innenminister.
Neben organisatorischen und rechtlichen Änderungen hat der Freistaat Sachsen erhebliche finanzielle Mittel bereitgestellt, um einerseits Schäden – etwa im Bereich der Feuerwehren – zu beheben und andererseits notwendige Neuanschaffungen bei Technik, Fahrzeugen u.ä. zu gewährleisten (siehe Informationen im Anhang).
Abschließend dankte Buttolo allen ehrenamtlichen Helfern, die nicht nur bei der Flut 2002 im Einsatz waren, sondern tagtäglich wertvolle Arbeit leisten. „Ehrenamtliche Helfer sind ein unverzichtbarer Bestandteil bei der Bewältigung von Katastrophen. Das deutsche Notfallvorsorge- und Hilfeleistungssystem ist ohne ehrenamtliche Tätigkeit vieler Bürgerinnen und Bürger nicht denkbar“, so Buttolo.
Hintergrundinfo „Finanzielle Mittel“:
Der Freistaat Sachsen ist gesetzlich verpflichtet, die Gemeinden, Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Durchführung der ihnen nach dem SächsBRKG obliegenden Aufgaben des Brandschutzes durch die Gewährung von Zuschüssen mindestens in Höhe des Feuerschutzsteueraufkommens finanziell zu unterstützen. In den Jahren 2002 bis 2006 wurden hierfür insgesamt 90,6 Mio. EUR aufgewendet. Für 2007 und 2008 stehen weitere 31 Mio. EUR zur Verfügung. Das sind jährlich durchschnittlich 17,4 Mio. EUR, die als Fördermittel den Kommunen bereitgestellt wurden bzw. werden. Das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer belief sich dagegen auf insgesamt 68,8 Mio. EUR. Dieser Betrag an Fördermitteln übersteigt das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer um über 25 %.
Die Kommunen können mit diesen Mitteln Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen, Ausrüstungen und den Bau von Feuerwehrhäusern mit bis zu 75 % gefördert bekommen.
Daneben sind für die Umstellung der Funktechnik auf Digitalfunk bei den Feuerwehren 8,1 Mio. EUR und für die Ausrüstung des Anteiles für die Feuerwehren an den künftigen Leitstellen im Freistaat Sachsen 16 Mio. EUR bereits in den Haushalt eingestellt.
In den beiden unmittelbar dem Jahr der Flut folgenden Haushaltsjahren 2003 und 2004 wurde der Großteil der vom Augusthochwasser 2002 verursachten Schäden der Kommunen an den Ausrüstungsgegenständen und Einsatzfahrzeugen, insbesondere der Feuerwehren, aber auch des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes zu 100 % des Wiederbeschaffungswertes erstattet. Hierfür wurden den Kommunen insgesamt rund 13 Mio. EUR Fördermittel ausgezahlt. Dabei wurden finanzielle Unterstützungen für insgesamt 325 Maßnahmen bewilligt, wovon es sich bei 43 Maßnahmen um Ersatzbeschaffungen von Einsatzfahrzeugen handelte. Weiterhin wurden in den Jahren nach der Flut zusätzlich für die Beseitigung infrastruktureller Schäden bei den Feuerwehren und auch Rettungsdiensten zu den planmäßigen Fördermitteln mehr als 10 Mio. EUR an Fördermitteln bei einer 90-prozentigen Förderquote an Kommunen und Zweckverbände ausgezahlt. Hiervon wurden insbesondere geschädigte Feuerwehrgerätehäuser sowie Rettungswachen wieder aufgebaut.
Des Weiteren wurden aus den Mitteln des Katastrophenschutzes im letzen Jahr drei Löschgruppenfahrzeuge für die Katastrophenschutzausrüstung beschafft und den Trägern (Landkreise) zur Verfügung gestellt. Diese können im Alltagseinsatz von den Feuerwehren genutzt werden.
Zudem wird die Verbandsarbeit des Interessenvertreters der Angehörigen der Feuerwehr (Landesfeuerwehrverband) im seit 2003 jährlich mit 385 Tsd. EUR durch den Freistaat gefördert.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass der Freistaat Sachsen entgegen der üblichen Praxis in anderen Bundesländern, die hierfür das Feuerschutzsteueraufkommen verwenden, die Unterhaltung einer Landesfeuerwehrschule als zentrale Ausbildungseinrichtung der Feuerwehr selbst trägt. Dafür werden jährlich ca. 2,8 Mio. EUR aufgebracht. Für den gegenwärtigen Neubau der Landesfeuerwehrschule wendet der Freistaat im ersten Bauabschnitt rd. 14 Mio. EUR auf.